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EU-Richtlinie: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Home | EPBD | EPBD 2009 | > EU-Aktionsplan + Energiestrategie

Energieversorgung - EU-Aktionsplan und Strategie


- 13.11.2008
- EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und
–solidarität: Zweite Überprüfung der Energiestrategie

  1. Wozu eine Überprüfung der Energiestrategie

  2. Versorgungssicherheitskonzept der EU

  3. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und Energieversorgungssolidarität

  4. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

  5. Weitere Informationen

Quelle: Presseinfo der EU-Kommission vom 13.11.2008
|
EU-Presseinfo: Aktionsplan und Energiestrategie (pdf, Deutsch)
|EU-Kurzinfo: Aktionsplan und Energiestrategie (pdf, Englisch)


1.  Wozu eine Überprüfung der Energiestrategie?

Die EU hat sich auf ein vorausschauendes politisches Programm geeinigt, um ihre wesentlichen Ziele im Energiebereich, nämlich Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit, zu erreichen, indem bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gesenkt, der Anteil erneuerbarer Energieträger am Energieverbrauch auf 20 Prozent gesteigert und die Energieeffizienz um 20 Prozent verbessert werden. Nach diesem Programm soll das europäische Energiesystem in den nächsten Jahren eine grundlegende Umstrukturierung erfahren, an der Behörden, Regulierungsstellen, Infrastrukturbetreiber, die Energieindustrie und die Bürger aktiv beteiligt sein werden. Dazu müssen in einer Zeit des tiefgreifenden Wandels auf den globalen Energiemärkten und in den internationalen Beziehungen Entscheidungen getroffen und Investitionen getätigt werden. Die politische Führung Europas muss klare Aussagen zur Strategie im Energiebereich treffen. Deshalb wurde die Energiestrategie einer Überprüfung unterzogen.

2. Versorgungssicherheitskonzept der EU

Die Energieversorgungssicherheit ist ein Thema, das die EU als Ganzes betrifft. Angesichts der Integration der Energiemärkte und -infrastrukturen in der EU sind spezifische nationale Lösungen oftmals unzureichend. Die Versorgungssicherheit fällt zwar prinzipiell in die eigene Verantwortung jedes Mitgliedstaats, doch ist die Solidarität zwischen Mitgliedstaaten ein grundlegender Aspekt der EU-Mitgliedschaft. Gemeinsame Strategien zur Risikoteilung und –streuung sowie der optimale Einsatz des gemeinsamen Gewichts aller EU-Staaten in globalen Fragen können wirksamer sein als isolierte nationale Aktionen.

Die „20-20-20“-Strategie der EU geht unter dem Gesichtspunkt der mittel- bis langfristigen Energieversorgungssicherheit in die richtige Richtung. Ein Energiesystem, das auf einer Vielfalt von nicht fossilen Energiequellen, flexiblen Infrastrukturen und Nachfragemanagement beruht, wird sich im Hinblick auf die Versorgungssicherheit stark vom heutigen System unterscheiden.

Kurz- bis mittelfristig bedeutet die Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren, dass wirksame Vorkehrungen zur Verhinderung und zum Management von Versorgungskrisen getroffen werden müssen. Europa kann und muss seine Anfälligkeit für Störungen der Energieversorgung intern wie extern in erster Linie durch Entwicklung seiner eigenen Stärken verringern.


3. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und ‑solidarität

Die Kommission schlägt einen EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und ‑solidarität mit fünf Schwerpunkten vor:

  • Infrastrukturbedarf und Diversifizierung der Energieversorgung

  • Außenbeziehungen im Energiebereich

  • Öl- und Gasvorräte und Krisenreaktionsmechanismen

  • Energieeffizienz

  • Optimale Nutzung eigener Energieressourcen der EU.

Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen

Im dritten Legislativpaket „Energiebinnenmarkt“ werden Investitionen insbesondere in grenzübergreifende Infrastrukturen angeregt. Die Kommission ist der Auffassung, dass eine Reihe von Infrastrukturprojekten als Gemeinschaftsprioritäten zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit eingestuft werden sollten:

  • Entwicklung eines Verbundplans für den baltischen Raum, bessere Anbindung der Region an die übrige EU, Diversifizierung und Verbesserung der Sicherheit ihrer Energieversorgung, Förderung von Solidarität;

  • Entwicklung eines südlichen Gaskorridors für die Versorgung aus Quellen im kaspischen Raum, im Nahen Osten sowie eventuell längerfristig auch aus anderen Ländern im Interesse größerer Versorgungssicherheit;

  • angesichts des Beitrags von Flüssigerdgas (LNG) zur Diversifizierung der Gasversorgung sollten alle Mitgliedstaaten entweder unmittelbar selbst oder im Rahmen von Solidaritätsvereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten über ausreichende Kapazitäten verfügen.  Dies ist besonders für diejenigen Mitgliedstaaten von Bedeutung, die derzeit hochgradig von einem einzigen Gaslieferanten abhängig sind. Die Erstellung eines Aktionsplans für Flüssigerdgas sollte erwogen werden;

  • Vollendung eines Mittelmeer-Energierings, der Europa über Strom- und Gasver­bundleitungen mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums verbindet, um die Energieversorgungssicherheit zu verbessern und die Entwicklung des enormen Solar- und Windenergiepotenzials der Region zu fördern;

  • Entwicklung eines Nord-Süd-Gas- und ‑Stromverbunds in Mittel- und Südosteuropa, u. a. auf Grundlage der Energiegemeinschaft, zur Unterstützung der nationalen Energieregulierungsstellen und der Fernleitungsnetzbetreiber;

  • Entwicklung eines Plans für ein Nordsee-Offshorenetz zum Verbund der nationalen Elektrizitätsnetze und zur Anbindung der zahlreichen geplanten Offshore-Windkraftprojekte[1].

Das ursprüngliche Instrument für die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) und dessen Haushalt wurden konzipiert und entwickelt, als die EU deutlich kleiner war und im Energiebereich vor Herausforderungen einer ganz anderen Größenordnung stand. Die Kommission legt daher ein Grünbuch vor, worin Überlegungen darüber angestoßen werden, wie das bestehende TEN-E-Instrument durch ein neues Instrument – das EU-Instrument für Energieversorgungssicherheit und –infrastruktur – ersetzt werden könnte, um u. a. auf die Vollendung des Energiebinnenmarktes, die Gewährleistung der Netzentwicklung zur Verwirklichung der EU-Ziele im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und die Gewährleistung der Energieversorgungs­sicherheit der EU durch Infrastrukturprojekte innerhalb und außerhalb der Union hinzuarbeiten. Außerdem leitet das Grünbuch eine Erörterung der Frage ein, wie die Außenpolitik und die Finanzinstrumente der EU am wirksamsten eingesetzt und entwickelt werden können, um einen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele zu leisten.

Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

Die EU muss ihre Anstrengungen zur Entwicklung einer wirksamen Energie-Außenpolitik intensivieren. Sie muss geschlossen auftreten, ermitteln, welche Infrastrukturen für ihre Energieversorgungssicherheit am wichtigsten sind, sodann deren Bau sicherstellen und mit abgestimmten Maßnahmen ihre Partnerschaften mit den wichtigsten Energieversorgern, Transitstaaten und Verbrauchern ausbauen. Die Kommission wird 2009 die konkreten Mechanismen ermitteln, die notwendig sind, um Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten und der EU zu gewährleisten, damit eine gemeinsame Haltung entwickelt werden kann.

Konkret sind angesichts der zunehmenden wechselseitigen Abhängigkeit der Staaten internationale Regelungen als Rahmen für die in den nächsten Jahren benötigten Großinvestitionen und Innovationen notwendig. Der europäische Wirtschaftsraum und die Energiegemeinschaft mit unseren Nachbarstaaten bilden diesbezüglich sehr gute Grundlagen. Eine wirksame Zusammenarbeit mit Norwegen, das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, ist für die Energieversorgungssicherheit der EU von wesentlicher Bedeutung. Einen Rahmen für die Zusammenarbeit bietet auch die Energiegemeinschaft, die in Südosteuropa einen in der EU verankerten integrierten Energiemarkt bildet. Bei einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen würde der Beitritt der Ukraine, der Republik Moldau sowie der Türkei zur Energiegemeinschaft den Umbau der Energiesektoren dieser Staaten beschleunigen und zu einem erweiterten Energiebinnenmarkt auf der Grundlage gemeinsamer Regeln führen, der für alle Beteiligten vorteilhaft wäre.

Europa muss in breit angelegten Vereinbarungen mit außereuropäischen Erzeugerstaaten – namentlich Russland und Staaten des kaspischen Raums – eine neue Generation von Bestimmungen zur wechselseitigen Abhängigkeit im Energiebereich erarbeiten. So wie Europa nach Versorgungssicherheit strebt, sind ausländische Versorger und Unternehmen an Nachfragesicherheit interessiert. Die zunehmend bedeutsame Rolle, die Afrika für die Energieversorgung Europas spielt, muss analysiert werden.

Im Energiedialog EU-OPEC spiegelt sich der Umstand wider, dass sowohl Erzeuger- als auch Verbraucherstaaten ein Interesse an der Förderung einer geregelten Versorgung zu erschwinglichen Preisen haben.

Für die Versorgungssicherheit sind auch die Beziehungen zu anderen Verbraucherstaaten wichtig. Hier muss die Zusammenarbeit zum Erzielen einer gemeinsamen Auffassung von globaler Energieversorgungssicherheit sowie im Interesse der Nachhaltigkeit vertieft werden.  Fortschritte in Richtung einer globalen Klimaübereinkunft könnten eine wirkungsvolle Triebkraft für globale Zusammenarbeit und ein weltweites Umdenken sein.

Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

Die Kommission schlägt eine Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zu den strategischen Erdölvorräten vor, um die Kohärenz mit der Regelung der Internationalen Energieagentur zu verbessern, die Zuverlässigkeit und Transparenz in Bezug auf die verfügbaren Vorräte zu steigern und die Vorgehensweisen im Notfall zu klären. Um die Transparenz des Ölmarktes zu verbessern, schlägt die Kommission vor, wöchentlich aggregierte Daten zum Umfang der kommerziellen Ölvorräte der Mineralölgesellschaften in der EU zu veröffentlichen.

Die Kommission kommt nach ihrer Bewertung der Richtlinie zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung zu dem Schluss, dass insbesondere eine stärkere Harmonisierung der Versorgungssicherheitsstandards und im Voraus festgelegte Notfallmaßnahmen auf regionaler wie auf EU-Ebene notwendig sind. Daneben sollten die Schwelle für die Auslösung von Maßnahmen auf EU-Ebene überprüft und die Kompensationsvorkehrungen geklärt werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass derzeit keine ausreichende Veranlassung für die EU besteht, strategische Gasvorräte verbindlich vorzuschreiben. Eine Überarbeitung der Richtlinie zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung [2] könnte 2010 erfolgen.

Neue Impulse für die Energieeffizienz

Der Aktionsplan für Energieeffizienz aus dem Jahr 2006 wird 2009 überprüft. Zwischenzeitlich wird das Energieeffizienzpaket 2008 vorgelegt, dessen Schwerpunkte auf einer Verbesserung der Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden, der Energieeffizienz-Kennzeichnung sowie einer nachdrücklicheren Durchführung der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung (Ökodesign) und zur Kraft-Wärme-Kopplung liegen. Dies sind ausnahmslos Gebiete, auf denen Verbesserungen der Energieeffizienz erzielt werden können, die sich erheblich auf den Energieverbrauch und die Energieversorgungssicherheit Europas auswirken würden. Die Kommission arbeitet gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und anderen Finanzinstituten an einer neuen Finanzierungsinitiative für nachhaltige Energie, die es möglich machen soll, auf den Kapitalmärkten kräftige Investitionen in Energieeffizienz sowie erneuerbare Energiequellen, den sauberen Einsatz fossiler Brennstoffe und die Kraft-Wärme-Kopplung unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen in Europas Städten zu mobilisieren.

Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

Nur 46 Prozent des europäischen Energiebedarfs werden aus heimischer Produktion gedeckt [3]. Die potenziell größte heimische Energiequelle der EU sind erneuerbare Energieträger. Heute entfallen ca. 9 Prozent des Endenergieverbrauchs der EU auf erneuerbare Energieträger, als Ziel für 2020 wurde ein Anteil von 20 Prozent vereinbart. Der Technologie kommt bei der Entwicklung sowie kosteneffizienten und nachhaltigen Nutzung unserer eigenen Ressourcen eine zentrale Rolle zu; der nächste Schritt im Rahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie [4] wird daher in einer Mitteilung zur Finanzierung von Technologien mit geringer Kohlenstoffintensität bestehen. Darin werden Möglichkeiten der Unterstützung großmaßstäblicher Demonstrationsprojekte auf EU-Ebene vorgeschlagen, darunter bis zu zwölf Demonstrationsanlagen für CO2-Abscheidung, ‑Verbringung und ‑Speicherung (CCS). Das Ziel Europas, bis 2015 bis zu zwölf Demonstrationsanlagen in gewerblichem Maßstab zu betreiben, und die beim G8-Gipfel eingegangene Verpflichtung, bis 2020 weltweit zwanzig Demonstrationsanlagen in Betrieb zu nehmen, erfordert stärkere Anreize, als derzeit bestehen. Die Nutzung von Kohle ist langfristig mit den Klimaschutzzielen nur vereinbar, wenn überwiegend hocheffiziente Anlagen betrieben werden und die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung in großem Maßstab verfügbar ist. Das Berliner Forum für fossile Brennstoffe [5] wird untersuchen, welche zusätzlichen Maßnahmen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene und in Partnerschaft mit Norwegen getroffen werden könnten, um einen kosteneffizienten und umweltverträglichen Zugang zu einheimischen fossilen Brennstoffen der EU weiter zu fördern.

Die Entscheidung über Investitionen in die Nutzung der Kernkraft liegt bei jedem einzelnen Mitgliedstaat. Der in der gesamten EU geltende Rahmen für die nukleare Sicherheit und Sicherung geht jedoch alle an. Es wird ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle benötigt. Die Kommission legt demnächst einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie über nukleare Sicherheit vor.

4. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

In der Agenda der EU für 2020 sind die wesentlichen ersten Schritte des Übergangs zu einem hocheffizienten Energiesystem mit geringer Kohlenstoffintensität ausgeführt. Die EU muss ein Zukunftsbild für 2050 und eine politische Agenda für 2030 erarbeiten. Die grundlegenden technologischen Umstellungen, die Voraussetzung für eine kohlenstoffemissionsfreie Stromversorgung der EU, die Überwindung der Ölabhängigkeit des Verkehrs, Niedrigenergiehäuser und Gebäude mit positiver Energiebilanz sowie einen intelligenten Elektrizitätsnetzverbund sind, werden nur mit einem koordinierten Konzept für Forschung und technologische Entwicklung, Regulierung, Investitionen und Infrastrukturentwicklung erfolgen. Daneben muss der Übergang zu einem hocheffizienten Energiesystem mit geringer Kohlenstoffintensität nicht nur in Europa, sondern weltweit gefördert werden. Die Kommission wird im Rahmen des Strategieplans für Energietechnologie im Benehmen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, Wissenschaftlern und Industrieexperten eine Wegskizze zur Energiepolitik im Jahr 2050 erstellen.

Weitere Informationen der EU-Kommission

Erläuterungen, bzw. Fußzeilen:

  • [1] Siehe den Bericht des Europäischen Koordinators und die Mitteilung „Offshore-Windenergie: Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele für 2020 und danach erforderliche Maßnahmen“.

  • [2] Richtlinie 2004/67 des Rates.

  • [3] Diese Berechnung schließt Kernenergie ein, da Kernbrennstoff nur einen geringen Anteil am Wert der Energie ausmacht.

Quelle: Presseinfo der EU-Kommission vom 13.11.2008
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EU-Presseinfo: Aktionsplan und Energiestrategie (pdf, Deutsch)
|EU-Kurzinfo: Aktionsplan und Energiestrategie (pdf, Englisch)

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