Der Industrie-, Forschungs- und
Energieausschuss verabschiedete
seine Stellungnahme zur
vorgeschlagenen Überarbeitung der
Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
In Fachkreisen ist sie bekannt unter
ihrem englischen Kürzel "EPBD"
(Energy Performance Buildings
Directive). Die Abstimmung ergab
folgendes Ergebnis: 49 Zustimmungen,
18 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen.
Die Hauptziele sind: die
Treibhausgasemissionen (THG) und den
Energieverbrauch im EU-Gebäudesektor
bis 2030 erheblich zu reduzieren und
diesen bis 2050 klimaneutral zu
gestalten. Desgleichen soll die
Sanierungsrate von nicht
energieeffizienten Gebäuden erhöht
und die Information darüber
verbessert werden.

Zeitplan und Ziele zur
Emissionsminderung
Ab 2026:
Neue
Gebäude, die von öffentlichen
Behörden genutzt, betrieben oder
besessen werden, sollen
emissionsfrei sein. Die
EU-Kommission hatte 2027
vorgeschlagen.
Bis 2027: Nichtwohngebäude
und öffentliche Gebäude müssten die
Klasse E erreichen
(Kommissionsvorschlag F).
Bis 2028: Alle Neubauten
sollen mit Solartechnologien
ausgestattet werden, wo dies
technisch geeignet und
wirtschaftlich machbar ist.
Ab
2028:
Alle neuen Gebäude sollen
emissionsfrei sein.
Die EU-Kommission hatte 2030
vorgeschlagen.
Bis 2030: Wohngebäude müssten
mindestens die
Energieeffizienzklasse E erreichen.
Bis 2030: Nichtwohngebäude
und öffentliche Gebäude müssten die
Klasse D erreichen
(Kommissionsvorschlag E).
Bis
2032:
Wohngebäude, die einer größeren
Renovierung unterzogen werden,
sollen emissionsfrei sein.
Bis
2033:
Wohngebäude müssten mindestens die
Energieeffizienzklasse D erreichen.
Bis
2050:
Die Treibhausgasemissionen (THG) und
den Energieverbrauch im
EU-Gebäudesektor soweit reduzieren,
dass sich dieser klimaneutral
gestaltet.

Nationale Maßnahmen und Ausnahmen
Alle zur Erreichung dieser Ziele
erforderlichen Maßnahmen würden von
jedem Mitgliedsstaat in nationalen
Sanierungsplänen festgelegt. Um die
unterschiedlichen Gebäudebestände
der EU-Länder zu berücksichtigen,
sollte die Effizienzklasse G den 15
% der Gebäude mit der schlechtesten
Leistung im nationalen Bestand
entsprechen.
Denkmäler wären von den neuen
Vorschriften ausgenommen, während
die EU-Länder beschließen können,
auch Gebäude, die wegen ihres
besonderen architektonischen oder
historischen Werts geschützt sind,
technische Gebäude, die
vorübergehende Nutzung von Gebäuden
oder Kirchen und Gotteshäuser
auszuschließen. Die Mitgliedstaaten
können auch öffentliche
Sozialwohnungen ausnehmen, wenn
Renovierungen zu Mieterhöhungen
führen würden, die nicht durch
Energieeinsparungen ausgeglichen
werden können.
Die Abgeordneten des Europäischen
Parlamentes wollen den
Mitgliedstaaten auch erlauben, die
neuen Ziele in einem begrenzten
Anteil der Gebäude, die unter die
Anforderungen fallen, abhängig von
der wirtschaftlichen und technischen
Machbarkeit der Renovierungen und
der Verfügbarkeit von qualifizierten
Arbeitskräften anzupassen.

Maßnahmen gegen Energiearmut
unterstützen
Nationale Renovierungspläne sollten
Förderprogramme mit realistischen
Zielen und Maßnahmen enthalten, um
den Zugang zu Zuschüssen und
Finanzierungen zu erleichtern. Die
Mitgliedstaaten müssen kostenlose
Informationsstellen und
kostenneutrale Renovierungsprogramme
einrichten. Finanzielle Maßnahmen
sollten eine wichtige Prämie für
umfassende Renovierungen bieten,
insbesondere von Gebäuden mit der
schlechtesten Leistung, und gezielte
Zuschüsse und Subventionen sollten
schutzbedürftigen Haushalten zur
Verfügung gestellt werden.

Verbot fossiler Heizsysteme bis 2035
Die EU-Länder sollten sicherstellen,
dass die Verwendung fossiler
Brennstoffe in Heizsystemen für neue
Gebäude und Gebäude, die einer
umfassenden Renovierung, oder einer
Renovierung des Heizsystems
unterzogen werden, ab dem Datum der
Umsetzung dieser Richtlinie nicht
mehr zugelassen ist. Sie sollten bis
2035 vollständig abgeschafft werden,
es sei denn, die Europäische
Kommission erlaubt ihre Verwendung
bis 2040.


Bild:
Ciarán MANSCHETTE, Fraktion der
Grünen/Freie Europäische Allianz
Der Berichterstatter (Bild) für die
EU-Gebäuderichtlinie:
"Steigende Energiepreise haben den
Fokus auf Energieeffizienz und
Sparmaßnahmen gelegt, und die
Verbesserung der Leistung von
Europas Gebäuden wird die
Energierechnungen und die
Abhängigkeit von Energieimporten
kontinuierlich senken. Wir wollen,
dass die EPBD Energiearmut
reduziert, Emissionen senkt und
bessere Innenraumumgebungen für die
Gesundheit der Menschen schafft.
Dies ist auch eine
Wachstumsstrategie für Europa, die
Hunderttausende hochwertiger lokaler
Arbeitsplätze in der Bau-,
Renovierungs- und erneuerbaren
Industrie schaffen und gleichzeitig
das Wohlergehen von Millionen von
Menschen in Europa verbessern wird."

Nächste Schritte
Der Gesetzesentwurf wird während der
Plenarsitzung vom 13. bis 16. März
2023 vom gesamten Europäischen
Parlament zur Abstimmung gestellt
und zur Verhandlungsposition des
Parlaments werden. Die Abgeordneten
werden dann Verhandlungen mit dem
Rat aufnehmen, um sich auf die
endgültige Form des Gesetzentwurfs
zu einigen.

Hintergrund
Laut Europäischer Kommission
sind Gebäude in der EU für 40 %
unseres Energieverbrauchs und 36 %
der Treibhausgasemissionen
verantwortlich. Am 15. Dezember 2021
hat die Europäische Kommission einen
Legislativvorschlag zur
Überarbeitung der Richtlinie über
die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden (EPBD) als Teil des
sogenannten
"Fit for 55"-Pakets
angenommen . Ein neues
europäisches Klimagesetz
(Juli 2021) hat sowohl die 2030- als
auch die 2050-Ziele in verbindliches
europäisches Recht verankert.