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24.10.2008
Betroffene: Wer muss das Wärmegesetzes beachten?
Bauherren, die ein neues Bauvorhaben planen müssen ggf. die
Anforderungen des Wärmegesetzes 2009 erfüllen. Das Wärmegesetz gilt bundesweit für
alle neuen Bauvorhaben, die nicht von dem Wärmegesetz ausgenommen sind. (Ausnahmen
zum Wärmegesetz)
Für folgende
Bauvorhaben gilt das Wärmegesetz 2009:
-
Mit
Baugenehmigung:
Wer ab dem 1. Januar 2009 einen Bauantrag
einreicht, oder eine Bauanzeige erstattet, muss ggf. die Anforderungen des
Wärmegesetzes 2009 erfüllen.
-
Ohne
Baugenehmigung:
Auch wer ein genehmigungsfreies Bauvorhaben der
zuständigen Behörde ab 1. Januar 2009 zur Kenntnis bringt, muss ggf. das neue
Wärmegesetz beachten.
-
Weder
Baugenehmigung noch Bauanzeige:
Wer ein neues Bauvorhaben
beginnt, für das er weder eine Baugenehmigung benötigt, noch eine
Bauanzeige erstatten muss und die Behörde auch nicht davon in Kenntnis setzen muss, für den
gilt der Termin wann er mit der Bauausführung begonnen hat. Hat er am 1.
Januar 2009 oder später mit der Bauausführung begonnen, muss er ggf. auch
das bundesweite neue Wärmegesetz berücksichtigen.
Wärmegesetz 2009
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