12.07.2013
EnEG 2013:
Energieeinsparungsgesetz gilt seit 13. Juli 2013 - Das
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden
(EnEG) wurde nun zum vierten Mal seit 1976 geändert. Das EnEG
2013 des Weg für die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Sie finden in EnEV-online den
Volltext des
EnEG 2013 als nichtamtliche
Neufassung in HTML-Format. Alle Änderungen haben wir in das "alte" EnEG 2009 eingepflegt.
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EnEG 2013: Nichtamtliche Neufassung
HTML-Format
03.04.2009
EnEG 2009:
Energieeinsparungsgesetz gilt seit 2. April '09
Das
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden
(EnEG) wurde nun zum dritten Mal seit 1976 geändert. Das EnEG
2009 eröffnete der verschärften Energieeinsparverordnung EnEV 2009 im Winter
2008 den parlamentarischen Weg zur Novellierung. Die beschlossene neue EnEV 2009 bezieht sich im
§ 27
Ordnungswidrigkeiten - direkt auf die Bußgeldvorschriften des
neues EnEG 2009.
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EnEG 2009 als nichtamtliche
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EnEG 2009: Nichtamtliche Neufassung
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EnEG 2009: Änderungsgesetz - nur
lesen
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13.02.2009
Bundesrat: Drittes Gesetz zur Änderung des EnEG
Die Mitglieder des Bundestages hatten in ihrer Sitzung vom 19. Dez. 2008 die
dritten Änderung des Energieeinspargesetzes (EnEG) zugestimmt. Damit ist das
Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat hatte am 19. Sept. 2008 zu dem Gesetzentwurf
Stellung genommen und u. a. gefordert, dass das EnEG 2009 an das
Schornsteinfegergesetz angepasst wird. Die Mitglieder des Bundesrates
diskutieren am 13. Februar 2009 in ihrer Plenarsitzung - als 14. Punkt auf ihrer
Tagesordnung - auch über das geänderte EnEG 2009. Sie haben beschlossen, zu dem
vom Deutschen Bundestag am 19. Dezember 2008 verabschiedeten Gesetz keinen
Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu stellen.
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Bundesrat: EnEG 2009 - Gesetzesbeschluss des Bundestags
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Bundesrat: Erläuterung zum Tagungsordnungspunkt
20.12.2008
EnEG 2009 kommt: Bundestag ändert
das Energieeinsparungsgesetz. Am Freitag,
19. Dez. 2008 haben die Mitglieder des Deutschen Bundestag in der 197.
Plenarsitzung um 14:40 Uhr über das geänderte
Energieeinsprungsgesetz - kurz: EnEG 2009 - diskutiert,
abgestimmt und verabschiedet.
Dabei
haben sie den Gesetzentwurf der
Bundesregierung und die Antwort der Bundesregierung zur
Stellungnahme des Bundesrates die Empfehlung des
zuständigen Bundestag-Ausschusses angenommen. Die FDP-Fraktion hatte
auch Anfang Dezember einen
Entschließungsantrag eingereicht. Diesen haben die
Bundestags-Mitglieder im Plenum jedoch abgelehnt.
Quelle: Bundestag Aktuell - 20.12.2008 www.bundestag.de
Lesen Sie die Bundestags-Dokumente zum EnEG 2009 (pdf):
Bundestag: Protokoll der 197. Sitzung - Seite 21407-21414
Bundesregierung: Entwurf zur Änderung des EnEG
Bundesregierung: Antwort auf Stellungnahme Bundesrates
Bundesrat: Stellungnahme zum Änderungsentwurf EnEG
Bundestags-Ausschuss: Beschlussempfehlung zum EnEG
FDP-Fraktion: Entschließungsantrag zum EnEG 2009
17.12.2008
Bundestag:
Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden -
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Die Energieeffizienz von Gebäuden
soll verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290)
hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am
Mittwoch, 17. Dezember 2008 in geänderter Fassung mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU angenommen. Die
Opposition votierte dagegen.
Vorgesehen sind gesetzliche Ermächtigungen für den Erlass von
Rechtsverordnungen. Durch Verordnung werden beispielsweise
Vorgaben für Nachrüstpflichten gemacht, die die
Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder
Sanierungsvorhaben erfüllen müssen. Auch soll die
Bundesregierung per Verordnung für vorhandene Gebäude
vorschreiben können, dass elektrische Speicherheizsysteme und
Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen. Eine
Stilllegung soll aber nur angeordnet werden können, wenn
nachträgliche technische Änderungen an solchen Anlagen nicht in
Frage kommen. Zudem soll von privaten Fachbetrieben künftig
verlangt werden können, dass durch ihre Arbeiten die
gesetzlichen Anforderungen an die Energieeinsparung erfüllt
werden. Bei Arbeiten, die der Eigentümer selbst vornehmen kann,
etwa die Dämmung von Rohrleitungen, soll es möglich sein, von
ihm eine Erklärung darüber verlangen zu können. Ändern will die
Regierung darüber hinaus das Schornsteinfegergesetz, sodass auch
die Bezirksschornsteinfeger in die Überwachung von
Energiesparvorgaben einbezogen werden können. Schließlich ist
geplant, die Bußgeldvorschriften zu harmonisieren.
Die Sprecher der Koalitionsfraktionen hielten das Gesetz für ein
geeignetes Instrument, um klimaorientierte Ziele umzusetzen. Da
die Kontrolle der Maßnahmen hauptsächlich durch die
Schornsteinfeger, durch eine Eigentümererklärung oder durch die
ausführenden Fachbetriebe erfolge, würden die Bürokratiekosten
auch relativ gering gehalten. Diese Kontrollmöglichkeiten
hielten die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen
grundsätzlich für falsch. Der Staat ziehe sich so aus der
Kontrollpflicht zum Nachteil der Mieter zurück, argumentierte
die Linksfraktion. In diesem Zusammenhang betonte die
Bundesregierung, dass die Kontrolle "Sache der Länder" sei. Die
FDP-Fraktion beantragte erfolglos, das Verbot von
Nachtstromspeicherheizungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
Hier betont die Koalition, dass dieses Verbot erst 2020 in Kraft
treten werde. Sie hielten die Übergangsfristen für
"ausreichend". Der Gesetzentwurf soll am kommenden Freitag vom
Bundestag verabschiedet werden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 344, 17.10.2008
10.11.2008
Bundestag: Experten
bewerten Änderung des Energieeinsparungsgesetzes unterschiedlich
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Anhörung):
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Dritten
Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG)
(16/10290)
wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das
wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Montagvormittag
deutlich. Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung,
die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Dazu sind
Nachrüstpflichten geplant, die die Gebäudeeigentümer
unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder
Sanierungsvorhaben erfüllen sollen. Auch soll per Verordnung
die Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizsysteme und
Heizkessel festgelegt werden. Während unter anderem der
Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, und
der Vorsitzende des Verbandes Privater Bauherren (VPB),
Thomas Penningh, den Entwurf begrüßten, kritisierte
Professor Joachim Weimann aus Magdeburg die Vorlage als
"Bärendienst für den Klimaschutz".
Er habe "keine wesentlichen Kritikpunkte" an dem
Gesetzentwurf gefunden sagte Franz-Georg Rips und sprach von
einem "gangbaren Weg". "Kleinere Änderungswünsche" äußerte
Thomas Penningh vom VPB. So solle die Empfehlungsbefugnis zu
Möglichkeiten des energieeffizienteren Wohnens nicht dem
Bezirksschornsteinfeger verliehen werden. Für eine solche
Befugnis müsse der nötige Sachverstand für einen
ganzheitlichen Ansatz vorhanden sein. Die Qualifizierung des
Schornsteinfegers reiche dazu nicht aus. Für Michael
Geißler, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Energie-
und Klimaschutzagenturen Deutschland, sind hingegen die dazu
getroffenen Regelungen "sinnvoll". Geißler begrüßte auch die
vorgesehene Verpflichtung zur Außerbetriebnahme von
Nachtspeicheröfen. Aus Sicht des Magdeburger Professors
Weimann dürfe das Verbot von Nachtspeicheröfen nicht
isoliert von klimapolitischen Rahmenbedingungen betrachtet
werden. Angesichts des Emissionshandels würden die durch das
Verbot freiwerdenden CO2-Emmissionsrechte veräußert, so dass
an anderer Stelle mehr CO2 emittiert werden könne. Es komme
also nicht zu einer echten Einsparung, sondern lediglich zu
einer Verlagerung der Emissionen.
Diskutiert auch Fragen des so genannten Wärme-Contractings
und des Kürzungsrechts für Mieter bei den Heizkosten, im
Falle des Nichtvollzugs der Energiesparverordnung durch den
Vermieter, welche nicht Bestandteil des EnEG sind. Das
Contracting, bei dem ein Unternehmen Energiesparmaßnahmen in
Gebäuden, wie etwa den Einbau moderner energiesparender
Heizungen, vornimmt, und Energie zu einem Festpreis liefert,
hat aus Sicht von Bernd Eikmeier vom Bremer Energie Institut
"erhebliches Potenzial". Angesichts von derzeitigen
Rechtsunsicherheiten seien jedoch zu dessen Ausschöpfung
neue gesetzliche Regelungen nötig. Auch Martin Hack vom
Verband für Wärmelieferung sieht derzeit "mietrechtliche
Probleme bei Altverträgen". Dennoch biete das Contracting
"Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz bei der
Wärmeversorgung". Schließlich optimiere der Contractor aus
eigenem Interesse fortlaufend die Energieanlagen, da er dann
weniger Energie einkaufen müsse und somit seinen Gewinn
vergrößern könne. Als "kontraproduktiv" lehnte Lutz Freitag,
Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und
Immobilienverbände ein Kürzungsrecht der Mieter bei
Heizkosten ab. Dies sei schlecht für das "Mietklima" und
zudem nicht verfassungskonform. Aus Sicht des Mieterbundes
hingegen sei eine solche Möglichkeit als "Druckmittel" für
den Mieter durchaus sinnvoll.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 307, 10.11.2008
07.11.2008
EnEG 2009: Bundestag-Ausschuss lädt am 10.11.08 nach Berlin ein
- Öffentliche Anhörung zur Novellierung des
Energieeinsparungsgesetzes - EnEG 2009.
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
wird zur Zeit erneut novelliert. Es soll u. a. auch die Grundlagen
für die Novelle der verschärften Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) schaffen. Im
September hatte der Bundesrat den Entwurf zur novellierten
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) "auf Eis gelegt" bis
das novellierte Energieeinsparungs-
Gesetz (EnEG 2009) verabschiedet ist. Nun kommt
erfreulicherweise wieder Bewegung in die Diskussion.
Aktueller Stand:
Die Bundesregierung hatte am 18. Juni 2008 einen Entwurf für ein
Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG
2009) beschlossen. Als nächstes Gremium hatte der Bundesrat den
Entwurf diskutiert und am 19. September 2008 eine Stellungnahme dazu
beschlossen. Nun ist wieder der Bundestag gefragt, wie es mit dem
EnEG 2009 weitergeht. Am Montag lädt der zuständige Bundestag
Ausschuss zu einer öffentlichen Anhörung dazu ein.
Einladung:
Der Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des
Bundestages lädt alle Interessierten ein, an der Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Energieeinsparungs-Gesetzes (16/10290)
teilzunehmen.
Als Sachverständige sind Bernd
Eikmeier vom Bremer Energie Institut, der Präsident des GdW, Lutz
Freitag, und Michael Geißler, der Vorstandsvorsitzende des Verbandes
der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschland, geladen. Daneben
werden Martin Hack vom Verband für Wärmelieferungen, der Vorsitzende
des Verbandes Privater Bauherren, Thomas Penningh, der Präsident des
Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, und Joachim Weimann von
der Otto-von-Guericke-Univesität, Magdeburg, an der Veranstaltung
teilnehmen.
Wann und wo? Das Hearing findet
am Montag, 10. November 2008 statt. Es beginnt um 11:00 Uhr im
Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und soll gegen
14:00 Uhr beendet sein.
Quelle: Heute im
Bundestag Nr. 305,
www.bundestag.de
|Bundestag:
Mitteilung und Liste der Sachverständigen
|Bundestag:
Gesetzentwurf der Bundesregierung EnEG 2009
24.09.2008
Bundestag:
Gesetzliche Ermächtigungen zur Energieeinsparung in Gebäuden
schaffen
Die Bundesregierung will die Energieeffizienz von Gebäuden
verbessern und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Energieeinsparungsgesetzes (16/10290)
vorgelegt. Vorgesehen sind gesetzliche Ermächtigungen für den
Erlass von Rechtsverordnungen. Durch Verordnung sollen
beispielsweise Vorgaben für Nachrüstpflichten gemacht werden
können, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten
eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen sollen. Auch soll
die Bundesregierung per Verordnung für vorhandene Gebäude
vorschreiben können, dass elektrische Speicherheizsysteme und
Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen. Eine
Stilllegung soll aber nur angeordnet werden können, wenn
nachträgliche technische Änderungen an solchen Anlagen nicht in
Frage kommen.
Zudem soll von privaten Fachbetrieben künftig verlangt werden
können, dass durch ihre Arbeiten die gesetzlichen Anforderungen
an die Energieeinsparung erfüllt werden. Bei Arbeiten, die der
Eigentümer selbst vornehmen kann, etwa die Dämmung von
Rohrleitungen, soll es möglich sein, von ihm eine Erklärung
darüber verlangen zu können. Ändern will die Regierung darüber
hinaus das Schornsteinfegergesetz, sodass auch die
Bezirksschornsteinfeger in die Überwachung von
Energiesparvorgaben einbezogen werden können. Schließlich ist
auch geplant, die Bußgeldvorschriften zu harmonisieren.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von
Änderungen vorgeschlagen. Unter anderem zweifelt die
Länderkammer an, dass ein Gebäudeeigentümer oder Bauherr
fachlich kompetent genug ist, um eine Erklärung abgeben zu
können, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung
eingehalten werden. Eine solche Erklärung sei überflüssig, weil
der Eigentümer bei einer behördlichen Anordnung oder bei einem
Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Energiesparvorgaben
ohnehin angehört werden müsse. Quelle: www.bundesrat.de
|EnEG
- Stand 22.09.2008 Bundestag: Gesetzentwurf
|EnEG
- Stand 24.09.2008. Bundesregierung antwortet Bundesrat
09.09.2008
Bundesrats-Ausschüsse empfehlen Änderungen zum EnEG 2009
- Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) befindet
sich im Abstimmungsprozess des Bundesrates. Frau Renate Lotzing,
Bürobeamtin (Sachbearbeiterin) im Ausschuss für Städtebau,
Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrates hat auf unsere
telefonische Anfrage berichtet, dass die Diskussion zur Änderung
der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zunächst vertagt wurde.
Zunächst müsse das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) verabschiedet
werden, weil es die Grundlage für die anstehende Änderung der
EnEV bildet. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates haben am
4. September 2008 zum Entwurf des EnEG und der
Heizkostenverordnung jeweils eine Empfehlung gefasst.
|EnEG
- Stand 18.06.2008 Beschluss der Bundesregierung
|Empfehlung
der Bundesrats-Ausschüsse vom 08.09.2008
Der Bundesrat wird in seiner Plenarsitzung am 19.
September über die Änderung des Energieeinsparungsgesetz
(EnEG - Top 53) und der Heizkostenabrechnungsverordnung
(HeizkostenV - Top 103) beraten.
|Bundesrat:
Tagesordnung 19.09.2008 der Sitzung des Plenums
18.06.2008
Bundestag beschließt das Dritte Gesetz zur Änderung des
Energieeinsparungsgesetzes (EnEG)
Kurzinfo: Das
Energieeinsparungsgesetz - kurz: EnEG - zielt darauf ab, in Gebäuden
Energie zu sparen und nur soviel Energie zu verbrauchen, wie jeweils notwendig ist um das
Gebäude zweckdienlich zu nutzen - beispielsweise behagliche
Innenräume zum Wohnen. Das EnEG ermächtigt die Bundesregierung
Verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen -
beispielsweise die
Energieeinsparverordnung (EnEV).
Das EnEG hatte in seiner ersten
Fassung 1976, die 1977 in Kraft trat, insbesondere den
Wärmeschutz der Gebäudehülle sowie die effiziente Anlagentechnik und
deren Betrieb im Visier. Das EnEG wurde bereits 1980 per Gesetz
geändert und 2001 von D-Mark auf Euro umgestellt. 2005 wurde das
EnEG erneut geändert und schaffte die Grundlage zur Umsetzung
der EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude in und der
Einführung von Energieausweisen im Bestand.
Die aktuell gültige EnEV 2007 bezieht sich im
§ 27
"Ordnungswidrigkeiten" direkt auf die
Bußgeldvorschriften des EnEG
2005.
Zurzeit wird das EnEG erneut geändert im Hinblick auf die Ziele
des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung
sowie der angestrebten EnEV 2009.
Amtliche Fassungen EnEG bestellen
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft
mbH
Amsterdamer Straße 192, D-50735 Köln
Telefon: + 49 (0) 2 21 / 9 76 68 - 342
E-Mail: vertrieb@bundesanzeiger.de
Internet:
www.bundesgesetzblatt.de
Überblick amtlichen Dokumente EnEG
01.09.2005
Neufassung des Energieeinsparungsgesetzes
- aus Bundesgesetzblatt I Nr. 56 vom 7.9.2005, Seite 2684
01.09.2005
Zweites Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
- aus Bundesgesetzblatt I Nr. 56 vom 7.9.2005, Seite 2682
10.11.2001
Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) - Artikel 32 - Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
-
aus Bundesgesetzblatt I Nr. 58 vom 14.11.2001, Seite 2992
20.06.1980
Erstes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
-
aus Bundesgesetzblatt I Nr. 30 vom 25.06.1980, Seite 701
22.07.1976
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden
(Energieeinsparungsgesetz – EnEG) -
aus Bundesgesetzblatt I Nr. 87 vom 28.07.1976, Seite 1873 |