01.01.2009
BMU: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zu einem dynamischen Ausbau
der erneuerbaren Energien im Wärmebereich führen: Von heute 6,6 Prozent soll
der Anteil bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dass eine solche Entwicklung
möglich ist, hat das EEG im Strombereich bewiesen.
Klima- und Ressourcenschutz, Reduzierung der Importabhängigkeit und größere
Stabilität der Energiepreise, positive Arbeitsplatzeffekte – die Vorteile
erneuerbarer Energien sind offensichtlich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer
Energien sind ausgereifte und moderne Technik – vielfach "made in Germany".
Damit machen uns erneuerbare Energien nicht nur unabhängiger von
Energieimporten und Energiepreissteigerungen, sie fördern auch den
Wirtschaftsstandort Deutschland, an dem zukunftsfähige Arbeitsplätze
entstehen.
Quelle: Presseinformation Bundesumweltministerium
04.07.2008
Bundesrat stimmt EEWärmeG zu
Der Bundesrat hat der 846. Sitzung am 4. Juli 2008
beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2008
verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des
Grundgesetzes nicht zu stellen.
|Bundesrat:
Beschluss vom 4.07.2008 zum EEWämeG
13.06.2008
Bundestag stimmt EEWärmeG zu
Der Deutsche Bundestag hat
in der 167. Sitzung am 6. Juni 2008 aufgrund der
Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt,
Naturschutz
und Reaktorsicherheit – Drucksache 16/9476 – den von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
– Drucksachen 16/8149, 16/8395 – mit beigefügten Maßgaben, im
Übrigen unverändert angenommen.
|Bundestag:
Beschluss vom 13.06.2008 zum EEWärmeG
23.04.2008
Bundestag: Experten fordern klare
Vor-
gaben für Nutzung Erneuerbarer Energien
Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf über das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG - siehe Dokument
in der rechten Spalte) haben sich mehrere Sachverständige für klare
Vorgaben hinsichtlich der Nutzung Erneuerbarer Energien bei
Gebäuden ausgesprochen.
Die Verbraucher bräuchten eine
langfristige Orientierung, sagte Helmut Jäger,
Geschäftsführer der SOLVIS GmbH & Co KG und sagte, dass die
Verbraucher erwarten, "dass der Gesetzgeber sagt, wo die
Reise hingeht". Als eine mögliche Technik für die Umsetzung
der in dem von der Bundesregierung formulierten Ziel, den
Anteil regenerativer Energien im Wärmemarkt von heute 6
Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2020 zu erreichen, gilt unter
anderem der Einsatz von Wärmepumpen.
Der Bundesverband
Wärmepumpe e.V. begrüßt den Gesetzentwurf, kritisiert aber,
dass sich die Anforderungen an die verschiedenen
regenerativen Technologien im Gesetz nicht den effektiven
Einsparpotentialen an Primärenergie und damit auch nicht an
deren CO-Einsparungen ausrichten würden.
|Stellungnahme
- Bundesverband Wärmepumpe e.V.
Auf die Frage nach
dem Einsatz von Geothermie, sagt der Geschäftsführer des
Verbandes, Karl-Heinz Stawiarski, dass ihr Potential "nicht
allerorts einzusetzen" sei und verwies auf die heute noch
hohen Planungs- und Umsetzungskosten.
Auch Carsten Körnig
begrüßte für den Bundesverband der Solarwirtschaft den
Gesetzentwurf der Regierung, für die Wärmeversorgung von
Gebäuden einen verbindlichen Mindestanteil erneuerbarer
Energien einzuführen. Der Verband kritisiert jedoch, dass
dieser Mindeststandard nur bei Neubauten und nicht für zu
sanierende Altbauten gelten soll. Jährlich würden pro Jahr
rund 400.000 Heizungen saniert werden, die nicht mehr unter
das Gesetz fallen würden.
|Stellungnahme
- Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Auch Professor Stefan Klinsiki von
der Fachhochschule für Wirtschaft sprach sich für kräftige
Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien im so
genannten Gebäudebestand aus. "Ohne diese ist das 14
Prozent-Ziel nicht erreichbar", erklärte er in seiner
Stellungnahme zum Gesetz. Er warnte vor zu niedrigen
Anforderungen im Gesetzentwurf in verschiedenen Bereichen
wie der Wärmedämmung oder beim Einsatz von Wärmepumpen.
|Stellungnahme
- Prof. Dr. jur. Stefan Klinski, Fachhochschule für Wirtschaft
Berlin
Die
Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
erklärte hingegen in seiner Stellungnahme, dass es keiner
gesetzlichen Regelung bedürfe, um den Anteil erneuerbarer
Energien von sechs auf 14 Prozent zu steigern. Zur
Begründung erklärt der Verband, dass es bereits eine
Steigerungsrate von jährlich 0,6 Prozent auf diesem Gebiet
gebe. Setze sich diese fort, würde das Ziel des integrierten
Energie- und Klimaprogramms "ganz ohne Nutzungszwang"
erfüllt. Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien würde
die Eigentümer von Bestandsgebäuden unangemessen belasten,
heißt es in der Stellungnahme des Verbandes. Die
Bundesvereinigung der Spitzenverbände der
Immobilienwirtschaft begrüßt zudem die Entscheidung der
Bundesregierung, in einem Wärmegesetz keine
Nutzungspflicht für bestehende Gebäude einzuführen. Zur
Begründungs erklärt der Verband unter anderem, er fürchte,
dass Eigentümer gezwungen wären, Investitionen zu tätigen,
die sie weder finanzieren noch refinanzieren könnten.
|Stellungnahme
- Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
(pdf)
Quelle: hib - heute im
bundestag Nr. 116 vom 23.04.2008
Kontakt:
Deutscher Bundestag
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Platz der Republik 1, D-11011 Berlin
E-Mail:
umweltausschuss@bundestag.de
Internet:
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