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24.10.2008
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Wann tritt das neue Wärmegesetz in Kraft?
Das neue
Wärmegesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Die offizielle Bezeichnung
lautet "Gesetz zur Förderung
Erneuerbarer Energien
im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)". Das Wärmegesetz wurde am 18. August 2008 im
Bundesgesetzblatt verkündet.
Diese amtliche Fassung können
Sie als
Druck oder Pdf beim Bundesanzeiger-Verlag bestellen.
Das Wärmegesetz
strebt folgende Ziele an:
-
das Klima zu
schützen,
-
die fossilen Ressourcen
zu schonen,
-
unsere Abhängigkeit
von Energieimporten zu mindern,
-
die nachhaltige Entwicklung der
Energieversorgung zu ermöglichen,
-
die Weiterentwicklung von
Technologien zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu
fördern.
Damit wir diese
Ziele erreichen, schreibt das Wärmegesetz vor, dass Bauherren bei neuen
Bauvorhaben auch Erneuerbare Energiequellen für die Raumheizung und das Warmwasser
nutzen. Allerdings erlaubt ihnen das Wärmegesetz auch gewisse alternative
Maßnahmen, mit denen Bauherren auch Energie einsparen können.
Wärmegesetz 2009
Übersicht: Fragen und Links zu den Antworten
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zum Wärmegesetz!
In unserer kostenfreien Broschüre zum Wärmegesetz
werden wir
auch die Antworten auf die häufigsten
Fragen veröffentlichen. Danke für
Ihre Kooperation!
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