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05.11.2008
Förderrichtlinien zum Wärmegesetz 2009
Die finanzielle
Förderung ist einer der Grundsätze, auf dem das Wärmegesetz 2009 aufbaut.
Wie und was in der Praxis konkret gefördert wird, werden die speziellen
Förderrichtlinien - bzw. die Verwaltungsvorschriften zum Wärmegesetz -
regeln.
Im § 13
(Fördermittel)
des Wärmegesetz 2009 heißt es dazu:
"Die Nutzung
Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme wird durch den
Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500
Millionen Euro pro Jahr gefördert. Einzelheiten werden durch
Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen geregelt."
Die EnEV-online
Redaktion hat
Ende Oktober 2008 bei den beiden Bundesministerien - Umwelt (BMU) und
Finanzen (BMF) - nachgefragt und sich nach
dem aktuellen Stand der angekündigten Verwaltungsvorschriften (VV) zum
Wärmegesetz 2009 erkundigt.
Lesen Sie, was
wir vom BMU erfahren haben:
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VV bzw.
Förderrichtlinien in Arbeit:
Die beiden Bundesministerien entwickeln zurzeit gemeinsam die
Verwaltungsvorschriften, bzw. die Förderrichtlinien zum Wärmegesetz
2009.
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Aktualisierte MAP-Förderrichtlinien:
Das BMU fördert bereits die Nutzung Erneuerbarer Energien im Rahmen des
Marktanreizprogramm (MAP). Die Einzelheiten und die Förderrichtlinien
können Sie auf den Webseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachlesen.
www.bafa.de.
Das BMU und BMF aktualisieren diese MAP-Förderrichtlinien
im Hinblick auf das Wärmegesetz, das ab 1. Januar 2009 für den
Neubau gilt. Diese
aktualisierten Förderrichtlinien werden dem Wärmegesetz als
Verwaltungsvorschriften (VV) dienen.
-
Kernfragen
der Förderrichtlinien:
Die aktualisierten Förderrichtlinien werden in Verbindung mit dem
Wärmegesetz 2009 insbesondere regeln,
inwieweit Anlagen förderfähig sind, wenn der Bauherr sie errichtet,
damit er seinen bundes- oder landesrechtlichen Pflichten zur Nutzung von
Erneuerbaren Energien nachkommt.
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Bekanntgabe Ende November 2008:
Die beiden Bundesministerien BMU und BMF planen die Förderrichtlinien
zum Wärmegesetz Ende November 2008 der Öffentlichkeit bekanntzugeben.
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Veröffentlichung als Druck und im Internet:
Das BMU wird die Förderrichtlinien zum Wärmegesetz sowohl im
Bundesanzeiger veröffentlichen, sowie im Internet auf den Webseiten
www.bmu.de sowie
www.erneuerbare-energien.de zusammen mit aktuellen
Förderbedingungen.
Wärmegesetz 2009
Übersicht: Fragen und Links zu den Antworten
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