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Wärmegesetz 2009: FAQ

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Wärmegesetz: Was wird wie finanziell gefördert?
In unserer kostenfreien Broschüre zum Wärmegesetz 2009 werden wir auch
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Senden Sie uns Ihre Fragen!

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05.11.2008
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Förderrichtlinien zum Wärmegesetz 2009
Die finanzielle Förderung ist einer der Grundsätze, auf dem das Wärmegesetz 2009 aufbaut. Wie und was in der Praxis konkret gefördert wird, werden die speziellen Förderrichtlinien - bzw. die Verwaltungsvorschriften zum Wärmegesetz - regeln.

Im § 13 (Fördermittel) des Wärmegesetz 2009 heißt es dazu:
"Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Einzelheiten werden durch Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen geregelt."

Die EnEV-online Redaktion hat Ende Oktober 2008 bei den beiden Bundesministerien - Umwelt (BMU) und Finanzen (BMF) - nachgefragt und sich nach dem aktuellen Stand der angekündigten Verwaltungsvorschriften (VV) zum Wärmegesetz 2009 erkundigt.

Lesen Sie, was wir vom BMU erfahren haben:

  • VV bzw. Förderrichtlinien in Arbeit:
    Die beiden Bundesministerien entwickeln zurzeit gemeinsam die Verwaltungsvorschriften, bzw. die Förderrichtlinien zum Wärmegesetz 2009.

  • Aktualisierte MAP-Förderrichtlinien:
    Das BMU fördert bereits die Nutzung Erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramm (MAP). Die Einzelheiten und die Förderrichtlinien können Sie auf den Webseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachlesen. www.bafa.de.
    Das BMU und BMF aktualisieren diese MAP-Förderrichtlinien im Hinblick auf das Wärmegesetz, das ab 1. Januar 2009 für den Neubau gilt. Diese aktualisierten Förderrichtlinien werden dem Wärmegesetz als Verwaltungsvorschriften (VV) dienen.

  • Kernfragen der Förderrichtlinien:
    Die aktualisierten Förderrichtlinien werden in Verbindung mit dem Wärmegesetz 2009 insbesondere regeln, inwieweit Anlagen förderfähig sind, wenn der Bauherr sie errichtet, damit er seinen bundes- oder landesrechtlichen Pflichten zur Nutzung von Erneuerbaren Energien nachkommt.

  • Bekanntgabe Ende November 2008:
    Die beiden Bundesministerien BMU und BMF planen die Förderrichtlinien zum Wärmegesetz Ende November 2008 der Öffentlichkeit bekanntzugeben.

  • Veröffentlichung als Druck und im Internet:
    Das BMU wird die Förderrichtlinien zum Wärmegesetz sowohl im Bundesanzeiger veröffentlichen, sowie im Internet auf den Webseiten www.bmu.de sowie www.erneuerbare-energien.de zusammen mit aktuellen Förderbedingungen.

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Wärmegesetz 2009
Übersicht: Fragen und Links zu den Antworten

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Wichtige Hinweise:
Die hier veröffentlichten Informationen zum Wärmegesetz und die Antworten auf die Leser-Fragen hat die Autorin Melita Tuschinski nach bestem Wissen verfasst. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige fehlerhafte oder unvollständige Informationen.
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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart