26.04.2009
Was gilt für Bauherren und Eigentümer im Baubestand?
Für Gebäude und ihre Anlagentechnik gilt zurzeit die Energieeinspar-
Verordnung (EnEV 2007). Sie bleibt in Kraft, bis die verschärfte EnEV 2009
sie voraussichtlich ab 1. Oktober 2009 ablöst.
Inzwischen wurde auch das geänderte Energieeinsparungs-Gesetz (EnEG 2009)
verkündet und ist seit dem 2. April 2009 in Kraft. Das EnEG 2009 schafft den
Rahmen für die verschärfte EnEV 2009.
Seit dem 1. Januar 2009
gilt bundesweit - parallel zur EnEV - das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz -
kurz: Wärmegesetz 2009.
Die
nachfolgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick und führt Sie zu den
Volltexten und Informationen zur praktischen Anwendung.
Tabelle:
Was müssen Bauherren und Eigentümer im Baubestand ab 2009 beachten? Was gilt
für Gebäude und ihre Anlagentechnik?
Volltexte und Infos zur Praxis:
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EEWärmeG 2009 -
Eneuerbare-Energien-Wärmegesetz
-
EnEV 2007 - aktuelle
Energieeinsparverordnung
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EnEV 2009 -
verschärfte Energieeinsparverordnung
-
EnEG 2005 - aktuelles Energieeinsparungsgesetz
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EnEG 2009 -
geändertes Energieeinsparungsgesetz
Was bewirken die einzelnen Regelungen?
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Das neue
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz -
kurz: Wärmegesetz 2009 - tritt ab 1. Januar 2009 in Kraft. Alle
Bauherren, die ab diesem Tag einen Bauantrag einreichen oder eine
Bauanzeiger erstatten, müssen die Pflichten nach dem Wärmegesetz
erfüllen. Das bedeutet, dass sie für die Heizung und Warmwasser
teilweise Erneuerbare Energien nutzen, oder andere
Energiesparmaßmaßnahmen durchführen, die das Wärmegesetz anerkennt. Das
Wärmegesetz bezieht sich in seinen Regelungen häufig direkt auf die
Energieeinsparverordnung EnEV - und zwar auf die jeweils geltende
Fassung.
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Die
aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
wird auch weiterhin gelten, bis die verschärfte EnEV 2009 sie im Laufe
des nächsten Jahres voraussichtlich ablöst. Die EnEV fordert, dass
Bauherren ihre neuen Gebäude energieeffizienz planen und bauen. Im
Bestand fordert die EnEV u. a., dass bei Anbauten über 50 Quadratmeter
(m²) Nutzfläche auch der Neubau-Standard eingehalten wird. Die EnEV 2007
bezieht sich auch direkt auf das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) in dem
Paragraphen 27 zu den Ordnungswidrigkeiten.
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Das
Energieeinsparungsgesetz (EnEG) ermächtigt die Bundesregierung
Verordnungen zu erlassen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich - wobei
der Bundesrat auch zustimmen muss. Auch regelt das EnEG die
Energieausweise und die Geldbußen, die bei Verstößen gegen die
erlassenen Verordnungen drohen.
Parallele Regeln beachten:
Das Wärmegesetz,
die Energieeinsparverordnung EnEV und das Energieeinsparungsgesetz EnEG sind
inhaltlich vielfach verbunden. Das Wärmegesetz bezieht sich in seinen
Regelungen häufig direkt auf die EnEV und zwar in der jeweils geltenden
Fassung.
So erkennt das
Wärmegesetz beispielsweise als alternative Energieeinspar-Maßnahme, dass
Bauherren die EnEV-Anforderungen für ihren Neubau um 15 Prozent (%)
unterschreiten. Dabei müssen sie die geltende EnEV-Fassung berücksichtigen.
Wenn die
verschärfte EnEV 2009 in Kraft tritt, wird also auch die Meßlatte für die
Energieeffizienz entsprechend höher gestellt.
Im Wohnungsbau
bedeutet dies konkret, dass sich
der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust verringert
und der jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs sinkt.
Bei Nichtwohngebäuden führt der
verbesserte Wärmeschutz dazu, dass sich
der spezifische, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient verringert.
Auch wird sich der
Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes entsprechend mindern.
Informationen zu den einzelnen Regelungen
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Wärmegesetz 2009
-
EnEV 2007 - aktuelle
Energieeinsparverordnung
-
EnEV 2009 -
verschärfte Energieeinsparverordnung
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EnEG 2005 - aktuelles Energieeinsparungsgesetz
-
EnEG 2009 -
geändertes Energieeinsparungsgesetz
Wärmegesetz 2009
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