EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV und Energiepass im Internet

. Wärmegesetz 2009 · Energieeinsparverordnung (EnEV)

www.enev-online.de

 www.enev-online.de

| Service | Kontakt | Impressum |

   Home + Aktuell
   GEG 2020 23  24
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   EPBD EU-Richtl.
   Archiv Regeln
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz

Wärmegesetz 2009: FAQ

Home | Wärmegesetz 2009 | Fragen: Übersicht | > Neue Regelungen 2009

Was gilt ab ab 2009 für Neubau und Bestand?
-
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007 oder EnEV 2009)
- Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2005 oder EnEG 2009)
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009)


-
26.04.2009
- Was gilt für Bauherren und Eigentümer im Baubestand?
Für Gebäude und ihre Anlagentechnik gilt zurzeit die Energieeinspar-
Verordnung (EnEV 2007). Sie bleibt in Kraft, bis die verschärfte EnEV 2009 sie voraussichtlich ab 1. Oktober 2009 ablöst.
Inzwischen wurde auch das geänderte Energieeinsparungs-Gesetz (EnEG 2009) verkündet und ist seit dem 2. April 2009 in Kraft. Das EnEG 2009 schafft den Rahmen für die verschärfte EnEV 2009.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt bundesweit - parallel zur EnEV - das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - kurz: Wärmegesetz 2009.
Die nachfolgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick und führt Sie zu den Volltexten und Informationen zur praktischen Anwendung.

Tabelle: Was müssen Bauherren und Eigentümer im Baubestand ab 2009 beachten? Was gilt für Gebäude und ihre Anlagentechnik?

2008

 

2009

     Wärmegesetz 2009
 EnEV 2007    EnEV 2007  EnEV 2009
 EnEG 2005    EnEG 2005 EnEG 2009  EnEG 2009

- Volltexte und Infos zur Praxis:
   - EEWärmeG 2009 - Eneuerbare-Energien-Wärmegesetz
   - EnEV 2007 - aktuelle Energieeinsparverordnung
   - EnEV 2009 - verschärfte Energieeinsparverordnung
   - EnEG 2005 - aktuelles Energieeinsparungsgesetz
   - EnEG 2009 - geändertes Energieeinsparungsgesetz

- Was bewirken die einzelnen Regelungen?

  • Das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz -
    kurz: Wärmegesetz 2009 - tritt ab 1. Januar 2009 in Kraft. Alle Bauherren, die ab diesem Tag einen Bauantrag einreichen oder eine Bauanzeiger erstatten, müssen die Pflichten nach dem Wärmegesetz erfüllen. Das bedeutet, dass sie für die Heizung und Warmwasser teilweise Erneuerbare Energien nutzen, oder andere Energiesparmaßmaßnahmen durchführen, die das Wärmegesetz anerkennt. Das Wärmegesetz bezieht sich in seinen Regelungen häufig direkt auf die Energieeinsparverordnung EnEV - und zwar auf die jeweils geltende Fassung.

  • Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
    wird auch weiterhin gelten, bis die verschärfte EnEV 2009 sie im Laufe des nächsten Jahres voraussichtlich ablöst. Die EnEV fordert, dass Bauherren ihre neuen Gebäude energieeffizienz planen und bauen. Im Bestand fordert die EnEV u. a., dass bei Anbauten über 50 Quadratmeter (m²) Nutzfläche auch der Neubau-Standard eingehalten wird. Die EnEV 2007 bezieht sich auch direkt auf das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) in dem Paragraphen 27 zu den Ordnungswidrigkeiten.

  • Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) ermächtigt die Bundesregierung Verordnungen zu erlassen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich - wobei der Bundesrat auch zustimmen muss. Auch regelt das EnEG die Energieausweise und die Geldbußen, die bei Verstößen gegen die erlassenen Verordnungen drohen.

- Parallele Regeln beachten:

Das Wärmegesetz, die Energieeinsparverordnung EnEV und das Energieeinsparungsgesetz EnEG sind inhaltlich vielfach verbunden. Das Wärmegesetz bezieht sich in seinen Regelungen häufig direkt auf die EnEV und zwar in der jeweils geltenden Fassung.

So erkennt das Wärmegesetz beispielsweise als alternative Energieeinspar-Maßnahme, dass Bauherren die EnEV-Anforderungen für ihren Neubau um 15 Prozent (%) unterschreiten. Dabei müssen sie die geltende EnEV-Fassung berücksichtigen.

Wenn die verschärfte EnEV 2009 in Kraft tritt, wird also auch die Meßlatte für die Energieeffizienz entsprechend höher gestellt.

Im Wohnungsbau bedeutet dies konkret, dass sich der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust verringert und der jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs sinkt.

Bei Nichtwohngebäuden führt der verbesserte Wärmeschutz dazu, dass sich der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient verringert. Auch wird sich der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes entsprechend mindern.

- Informationen zu den einzelnen Regelungen
   - Wärmegesetz 2009
   - EnEV 2007 - aktuelle Energieeinsparverordnung
   - EnEV 2009 - verschärfte Energieeinsparverordnung
   - EnEG 2005 - aktuelles Energieeinsparungsgesetz
   - EnEG 2009 - geändertes Energieeinsparungsgesetz

zum Anfang der Seite

Wärmegesetz 2009
Übersicht: Fragen und Links zu den Antworten

-> Senden Sie uns Ihre Fragen zum Wärmegesetz!
   
In unserer kostenfreien Broschüre zum Wärmegesetz
    werden wir auch die Antworten auf die häufigsten
    Fragen veröffentlichen. Danke für Ihre Kooperation!

zum Anfang der Seite

 +  Wärmegesetz


EnEV + EEWärmeG: Teil 2 - Praxishilfen
EnEV + EEWärmeG:
Teil2: Praxishilfen

-> Wärmegesetz
HTML-Format verlinkt

-> Wärmegesetz
Nur-Leseversion pdf

-> Amtliche Fassung bestellen


Wichtige Hinweise:
Die hier veröffentlichten Informationen zum Wärmegesetz und die Antworten auf die Leser-Fragen hat die Autorin Melita Tuschinski nach bestem Wissen verfasst. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige fehlerhafte oder unvollständige Informationen.
Es gelten unsere AGB.

-> Kontakt zur Redaktion www.EnEV-online.de

 www.enev-online.de

ENEV-ONLINE: ENERGIEAUSWEIS UND ENERGIEEINSPARVERORDNUNG FÜR GEBÄUDE

.

| HOME+AKTUELL |

| GEG | WPG | GEIG | EPBD EU-Richtl. | Archiv Regeln | Wissen + Praxis | Dienstleister |  Service + Dialog

| Service + Dialog |

| PRAXIS-HILFEN | NEWSLETTER | ZUGANG BESTELLEN | MEDIEN-SERVICE | ENEV-ARCHIV | KONTAKT | PORTAL |

 

  
© 1999-2024 | Impressum | Datenschutz | Kontakt zur Redaktion
   Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart