Kurzinfo: Eigentümer
von Neubauten benötigen jeweils einen Energieausweis nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) als Nachweis für die
Baubehörden, dass ihr Gebäude die Anforderungen der Verordnung
erfüllt. Wer seinen Bestandsbau saniert oder erweitert und den EnEV-Nachweis
anhand des gesamten Gebäudes erbringt (140-Prozent-Regel
nach EnEV 2014, § 9, Absatz 1), benötigt auch einen
Energieausweis für das sanierte Gebäude. Wer diese Ausweise für Neu- und
geänderte Bestandsbauten jeweils ausstellt, bestimmen die
Bundesländer selbst. Sie sind verantwortlich für die Anwendung
der EnEV in der Praxis und setzen auch Regeln für potenzielle
Energieausweis-Aussteller aus
anderen Bundesländern.
Wer sind
jeweils die Ausstellungsberechtigten in den
einzelnen Bundesländern? Welche Regeln gelten für Fachleute aus anderen Ländern? Antworten finden Sie auf folgenden Seiten:
Wer sein bestehendes Gebäude teilweise oder ganz unverändert verkaufen oder neu
vermieten, bzw. verpachten will, benötigt auch einen
Energieausweis nach
EnEV 2014,
§ 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen). Auch Eigentümer von
bestimmten großflächigen öffentlichen oder
privatwirtschaftlich genutzten Gebäuden mit regem Publikumsverkehr
benötigen einen Energieausweis als Aushang für ihre
Besucher. Wer keinen gültigen Ausweis für das Gebäude hat,
muss einen berechtigten Fachmann beauftragen einen
Energieausweis auszustellen um den aktuellen, unveränderten Ist-Zustand des Gebäudes
- ganz gleich wie gut oder wie schlecht es energetisch
beschaffen ist - darzustellen.
Wer diese Energieausweise im
Bestand ausstellt regelt allerdings bundesweit die
EnEV 2014 im § 21 (Ausstellungsberechtigung für bestehende
Gebäude).
Unter Bauherren und Eigentümern von Bestandsbauten herrscht
häufig die irrtümliche Meinung, dass die
Energieeinsparverordnung (EnEV) auch für Neubauten und für
Bestandsbauten nach Sanierung oder Erweiterung bundesweit
regelt, wer die entsprechenden Energieausweise ausstellt.
Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2014) bestimmt im
§ 21 (Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude)
NUR wer die Energieausweise für
Bestandsgebäude ausstellt, wenn deren unveränderter
Ist-Zustand dokumentiert wird.
Unsere EnEV-online Leser sind hauptsächlich Architekten,
Ingenieure, Planer und Energieberater. Sie stellen seit Jahren
Energieausweise nach EnEV aus. Einige machten allerdings die
Erfahrung, dass sie bestimmte Bedingungen erfüllen müssten,
wenn sie in einem anderen Bundesland Energieausweise für Neubauten oder im Bestand nach Sanierung
oder Erweiterung ausstellen wollten. Sie baten uns dieser Sache nachzugehen und
eine Übersicht in EnEV-online zu veröffentlichen.
Fragen an die Architekten- und Ingenieurkammern:
Im Oktober 2015 schrieben wir die Architekten- und
Ingenieurkammern aller Bundesländer an und bauten sie um die
Antworten auf folgende Fragen:
-
Energieausweis Neubau:
Wer ist in Ihrem Bundesland berechtigt die
Energieausweise für fertiggestellte Neubauten auszustellen,
wie es die
EnEV 2014 im § 16 (Ausstellung und Verwendung von
Energieausweisen), Absatz 1, Satz 1 fordert?
-
Energieausweis sanierter Bestandsbau:
Wer ist in Ihrem Bundesland berechtigt die Energieausweise
für sanierte Bestandsbauten - gemäß
EnEV 2014 im § 16 (Ausstellung und Verwendung von
Energieausweisen), Absatz 1, Satz 1 - auszustellen, wenn
der EnEV-Nachweis nach
EnEV 2014, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von
Gebäuden) Absatz 2 anhand des gesamten sanierten Gebäudes
erfolgt ist?
-
Aussteller aus anderen Bundesländern:
Welche Bedingungen müssen Architekten, Ingenieure oder
Planer aus
anderen Bundesländern erfüllen (beispielsweise Eintrag in
eine bestimmte Liste), wenn Sie auch in Ihrem Bundesland diese
Energieausweise ausstellen wollen?
Ausstellungsberechtigung nach Bundesländern:
Lesen
Sie die Antworten, die wir soweit erhielten. Wir werden diese
Informationen nach und nach veröffentlichen: |
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
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