Energieausweis und EnEV 2007

. EPBD Recast: European Directive for the Energy Efficiency of Buildings

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EU-Richtlinie: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden .
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EU Gebäuderichtlinie 2010 - Europäisches Parlament verabschiedet Gesetzespaket zu Energieeffizienz


Das Europäische Parlament hat ein Gesetzespaket zur Energieeffizienz verabschiedet. Dabei handelt es sich zum einen um eine Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern, die vorschreibt, dass alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, hohen Energiesparvorgaben entsprechen müssen. Zum anderen um eine Richtlinie zu neuen Energielabels für Haushaltsgeräte und andere Produkte. Kennzeichnungen von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen erhalten künftig mehr Informationen zum Energieverbrauch.

Das Parlament hat am 19. Mai 2010 einem neuen Design der EU-Energieeffizienzlabel mit zusätzlichen "Plus" -Klassen zu dem bereits bestehenden Farbschema zugestimmt. Darüber hinaus muss bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch eines bestimmten Haushaltsgerätemodells angibt, die Energieklasse des Produktes deutlich erkennbar sein.

Das bereits vorhandene Energielabel hilft Verbrauchern bereits, die laufenden Kosten beim Kauf eines neuen Haushaltsgerätes einzuschätzen. Dazu zählen u. a. Kühl- und Tiefkühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Herde und Klimaanlagen. Hersteller sind verpflichtet, den jährlichen Energieverbrauch, unabhängig davon, ob das Produkt gute (dunkelgrüne "A" Klasse) oder schlechte (rote "G" Klasse) Leistungen erzielt hat, anzugeben. Je nach Art des Produktes, zeigt das Label also auch den Wasserverbrauch, den Geräuschpegel order die Heizleistung an.

Sieben Klassen, sieben Farben - Neue Bestnoten

Unter der neuen Gesetzgebung ermöglicht die Kennzeichnung der Energieeffizienz bis zu drei neue Energieklassen, die den technologischen Fortschritt wiedergeben, aber die Gesamtanzahl der Energieklassen auf sieben beschränkt. Die bisherige Palette reicht von "A" bis "G" und könnte künftig wie folgt aussehen:

  •  Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A+" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "F",

  • Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A++" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "E",

  • Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A+++" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "D".

Die Kennzeichnungsfarbpalette, von Dunkelgrün für die Energieeffizientesten Produkte bis Rot für die am wenigsten Energieeffizienten Produkte, wird entsprechend angepasst, so dass die höchste Energieeffizienzklasse weiterhin Dunkelgrün sein und die am wenigsten Energieeffiziente Rot sein wird.

Die Energieklassen und speziellen Produkte, die gekennzeichnet sein müssen, werden von einer Arbeitsgruppe der Kommission bestimmt.

Werbung für Haushaltsgeräte muss auf die Energieeffizienz hinweisen

Bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch oder Preis eines bestimmten Haushaltsgerätemodells angibt, muss die Energieklasse des Produktes deutlich erkennbar sein. Werbung mit zusätzlichen Informationen soll dem Verbraucher helfen, die Wahl auf Produkte zu lenken, die bei ihrem Gebrauch am wenigsten Energie und die Energiekosten auf lange Sicht reduzieren.

Die gleichen Bestimmungen gelten in sämtlichen technischen Werbeschriften, wie beispielsweise in technischen Handbüchern oder in Broschüren der Hersteller, die entweder gedruckt vorliegen oder online verfügbar sind, zur Verfügung gestellt.

Energielabel für Fensterrahmen und andere energiesparende Produkte

Künftig muss die Kennzeichnung auch zu energieverbrauchenden Produkten hinzugefügt werden, die für kommerzielle und industrielle Zwecke genutzt werden. Dazu zählen u. a. Kühlräume, Schaukästen, Industriekochgeräten, Verkaufsautomaten und Industriemotoren.

Die Energiekennzeichnungspflicht gilt außerdem für energiebezogene Produkte, einschließlich Bauprodukte, die keine Energie verbrauchen aber einen erheblichen direkten oder indirekten Einfluss auf Energieeinsparungen haben, wie beispielsweise Fensterverglasung and Rahmen oder Außentüren.

Sobald die neuen Regeln im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, haben die Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Der Bericht des Parlaments ist von der Abgeordneten Anni PODIMATA (S&D, Griechenland) verfasst worden.

Nach 2020 soll Energieverbrauch neuer Häuser gegen Null gehen

Bereits am 18. Mai 2010 hat das EP die neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Bauvorschriften anpassen, damit alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, den hohen Energiesparvorgaben entsprechen. Bereits bestehende Gebäude müssen, sofern durchführbar, an die neuen Vorgaben angepasst werden. Für den Verbraucher bedeutet die neue Richtlinie niedrigere Energiekosten.

Auf Gebäude entfallen 40% des Gesamtenergieverbrauchs der Union. Sie stellen damit Europas größte Emissionsquelle dar. Die Verbesserung ihrer Gesamtenergieeffizienz würde folglich helfen, das geforderte CO2 Emissionsziel zu erreichen. Auch soll dadurch ein Beitrag geleistet werden, das EU-Klimaziel von 20% Energieeinsparung in zehn Jahren zu erreichen.

Die Richtlinie enthält Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sowohl von neuen, als auch bestehenden Gebäuden. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert diese Vorgaben kostenoptimal zu erreichen.

Höhere Standards für neue Gebäude

Alle Gebäude, die nach Ende 2020 errichtet werden, müssen hohe Energiesparvorgaben erfüllen und zu einem bedeutenden Teil mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Für öffentliche Gebäude soll dies bereits ab 2018 gelten. Die Neuerungen sollen teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert werden.

Anpassung von bereits bestehenden Gebäuden

Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, "sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist". Hauseigentümer werden angehalten, im Zuge von Renovierungsarbeiten sog. intelligente Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen, wie z. B. Wärmepumpen, zu ersetzen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls vorausgesetzt.

Der Bericht des Parlaments wurde von der Abgeordneten Silvia-Adriana TICĂU (S&D, Rumänien) verfasst.

Quelle: 19.05.2010 Presseinformation des Europäischen Parlaments

Weitere Informationen:
|
Artikel: Ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubauten
| EU-Richtlinie EPBD 2010 - Volltext HTML-Format
| Standpunkt EU-Amtsblatt (Seite 32 - 58) (pdf)
| Artikel: Null-Energie-Neubau fest im Blick (pdf)

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