Kurzinfo:
Während
"Musterschüler Deutschland" es leider noch immer nicht geschafft hat
den von der EU-Richtlinie geforderten
Niedrigstenergie-Gebäudestandard einzuführen, arbeiten die Gremien
der Europäischen Union bereits an einer Novelle der Vorgaben. Die
unter dem englischen Kürzel EPBD (Energy Performance of Buildings
Directive) bekannte EU-Richtlinie aus dem Jahr 2010 wird novelliert.
Wir berichten über kurz über die vorgeschlagenen Änderungen und den
aktuellen Stand.

Ende
November 2016 hat die EU-Kommission in dem
"Winterpaket 2016" (Energy Efficiency Directive Winter package
2016) auch eine Evalustion der EU-Gebäuderichtlinie von 2010
veröffentlicht, als Grundlage für einen Novellen-Vorschlag.
Untersucht wurden dabei die Wirksamkeit der Vorgaben und die
Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz, die sich
den Mitgliedsstaaten dadurch eröffneten.
Die
Bewertung zeige auch, dass das allgemeine Ziel, der Rahmen und
die Bedingungen der EPBD weiterhin relevant wären. Die EPBD
könne jedoch noch mehr zur Qualität des Innenraumklimas und zur
Minderung der CO2-Emissionen der Wirtschaft
beitragen. Auch schaffe die EU-Politik im Gebäude-Bereich einen
Mehrwert und die Nutzung einer kostenoptimalen Methode, um die
bestehenden nationalen Anforderungen an die
Gesamtenergieeffizienz auf ein kosteneffizientes Niveau hin
auszurichten, werde als angemessene Vorgehensweise betrachtet.
Die
Annahme eines europaweiten ehrgeizigen Ziels, wonach bis 2020
alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sein sollten, wäre
ein deutliches Signal dafür, Innovationen im gesamten Europa und
nicht auf einem fragmentierten Markt zu fördern. Für den
Gebäudebestand, in dem das kostenwirksame Einsparpotenzial am
größten sei, fehlten jedoch derartige Marktsignale.
Die
Bewertung kommt zu dem Schluss, dass die EU-Gebäuderichtlinie
sowohl intern als auch extern kohärent sei. Die Vorgaben über
die Mindestanforderungen, die Energieeffizienzausweise und die
allgemeineren Maßnahmen zur Überwindung von Markthemmnissen
könnten wirksam umgesetzt werden, um unter Nutzung von
Synergieeffekten im Rahmen der EPBD und zusammen mit anderen
EU-Rechtsvorschriften ihre Wirkung zu entfalten. |
EU-Dokument: Bewertung der Richtlinie 2010/31/EU über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

"Energieeffizienz an erster Stelle" ist das zentrale Leitmotiv
der Energieunion, das mit dem Novellen-Vorschlag umgesetzt wird.
Das vorrangige Ziel besteht darin, die kostenwirksame
Renovierung bestehender Gebäude zu beschleunigen. Denn die
europäische Bauwirtschaft verfüge über das Potenzial, auf
zahlreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche
Herausforderungen wie Beschäftigung und Wachstum, Verstädterung,
Digitalisierung, demografischer Wandel und gleichzeitig auf
Herausforderungen in den Bereichen Energie und Klima zu
reagieren.
Im
Einklang mit dieses Zielen würde die EU-Gebäuderichtlinie mit
diesem Vorschlag wie folgt geändert:
-
Baubestand:
Einbeziehung von langfristigen Renovierungsstrategien
(Artikel 4 der Energieeffizienzrichtlinie), Unterstützung
bei der Mobilisierung von Finanzmitteln und Entwicklung
eines klaren Konzepts für die Minderung der CO2-Emissionen
von Gebäuden bis 2050;
-
Anlagentechnik:
Förderung der Nutzung von IKT und intelligenten Technologien, um
den effizienten Betrieb von Gebäuden sicherzustellen;
-
Vollzug: Straffung
von Bestimmungen, die nicht die erwarteten Ergebnisse erzielt haben.
Insbesondere sollen Systeme für
Gebäudeautomatisierung und
-steuerung als Alternative zu physischen Inspektionen der
Anlagentechnik eingeführt
werden.
Auch wird die Errichtung der erforderlichen
Infrastruktur für die Elektromobilität unterstützt (mit
Schwerpunkt auf großen gewerblich genutzten Gebäuden und unter
Ausschluss öffentlicher Gebäude und KMU).
Desgleichen wird ein
Intelligenzindikator eingeführt, mit dem die technologische
Fähigkeit eines Gebäudes bewertet wird, mit den Bewohnern und
dem Netz zu kommunizieren und seinen Betrieb eigenständig
effizient zu gestalten.
Diese Aktualisierung der EPBD soll zudem
die Verknüpfungen zwischen der öffentlichen Finanzierung
von
Gebäuderenovierungen und den Energieeffizienzausweisen stärken
sowie Anreize für die Bekämpfung der Energiearmut durch
Gebäuderenovierungen bieten. |
Änderungs-Vorschlag der
EU-Richtlinie 2010/31/EU
|
Anhang zum Änderungs-Vorschlag der EU-Richtlinie

"Gebäudetechnische Systeme"
sollen definiert werden
als: "die technische Ausrüstung eines Gebäudes oder
Gebäudeteils für Raumheizung, Raumkühlung, Lüftung,
Warmbrauchwasser, eingebaute Beleuchtung,
Gebäudeautomatisierung und -steuerung, standortnahe
Elektrizitätserzeugung und
Elektromobilitäts-Infrastrukturen, oder eine Kombination
solcher Systeme, einschließlich derer, die Energie aus
erneuerbaren Quellen nutzen;“.
Der "Langfristigen Renovierungsstrategie" wird ein
neuer Artikel 2a gewidmet. Er sieht vor, dass die
Mitgliedstaaten einen Fahrplan mit klaren Meilensteinen und
Maßnahmen zur Verwirklichung des langfristigen Ziels bis
2050 erstellen um einen nationalen Gebäudebestand mit
geringen CO2-Emissionen zu erhalten, und mit
genauen Zwischenzielen bis 2030. Die langfristige Renovierungsstrategie soll zur Verringerung
der Energiearmut beitragen. Um die
Investitionsentscheidungen zu lenken, führen die
Mitgliedstaaten Mechanismen ein, um: Projekte zu bündeln und
somit den Investoren die Finanzierung der Renovierungen zu
erleichtern, damit sie die Risiken für Investoren und den
Privatsektor im Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen
mindern und nicht zuletzt um öffentliche Mittel zu nutzen,
um Anreize für zusätzliche Investitionen aus dem privaten
Sektor zu schaffen oder auf spezifische Marktversagen zu
reagieren.
Ladestationen für alternative Kraftstoffe und
Elektrofahrzeuge sollen für Neubauten vorgeschrieben
werden. Dafür soll der Artikel 6 (Neue Gebäude) dahingehend
geändert werden, dass bei neuen und umfangreich sanierten
Nichtwohngebäuden mindestens jeder zehnte Parkplatz einen
Ladepunkt für alternative Kraftstoffe umfasst. Bei neuen und
umfangreich sanierten Wohngebäuden mit über zehn Parkplätzen
"Vorverkabelungen vorgenommen werden, die die Errichtung von
Ladepunkten für Elektrofahrzeuge für jeden Parkplatz
ermöglichen."
Information der Eigentümer bei Sanierung von Gebäuden und
technischen Anlagen: Bei der Installation,
Austausch oder Modernisierung eines gebäudetechnischen
Systems soll die Gesamtenergieeffizienz des gesamten
veränderten Systems bewertet, dokumentiert und an den
Eigentümer des Gebäudes übermittelt werden, so dass diese
Dokumentation auch für die Überprüfung der Einhaltung der
Anforderungen und die Ausstellung von
Energieeffizienzausweisen zur Verfügung steht. Diese
Informationen sollen auch in den jeweiligen nationalen
Datenbank für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
registriert werden.
"Intelligenzindikator" als neues Kennzeichen für Gebäude:
Die EU-Kommission wird auch den Begriff
„Intelligenzindikator“ definieren und durch die Bedingungen
ergänzen, unter denen der „Intelligenzindikator“
potenziellen neuen Mietern oder Käufern als zusätzliche
Information bereitgestellt wird. Der Intelligenzindikator soll die Flexibilitätsmerkmale,
verbesserten Funktionen und Fähigkeiten abbilden, die auf
die stärker vernetzten und besser integrierten intelligenten
Geräte zurückzuführen sind, die in herkömmlichen
gebäudetechnischen Systemen verbaut werden. "Mit diesen
Funktionen soll den Bewohnern und dem Gebäude selbst
ermöglicht werden, auf Anforderungen hinsichtlich Komfort
und Betrieb zu reagieren, einen Beitrag zur Laststeuerung zu
leisten und den optimalen, reibungslosen und sicheren
Betrieb der verschiedenen Energiesysteme und
Infrastrukturen, an die das Gebäude angeschlossen ist, zu
unterstützen."
Finanzielle Förderung an den erzielten
Energieeffizienzverbesserungen orientieren: Die
Einsparungen sollen durch den Vergleich der
Energieeffizienzausweise ermittelt werden, die vor und nach
der Renovierung ausgestellt wurden.
Energieverbrauch von Gebäuden anhand der registrierten
Energieeffizienzausweise auf nationaler Ebene verfolgen. Die von den Mitgliedstaaten jeweils eingerichtete
Datenbanken für die Registrierung von Ausweisen über die
Gesamtenergieeffizienz ermöglicht es, den tatsächlichen
Energieverbrauch der entsprechenden Gebäude, unabhängig von
ihrer Größe und Kategorie, zu verfolgen. Auch enthaltend die
Datenbank Informationen zum tatsächlichen Energieverbrauch
von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer
Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m², welche regelmäßig
aktualisiert werden.
Inspektion der Anlagentechnik unterschiedlich für Wohn-
und Nichtwohngebäude vorschrieben: Inspiziert
werden soll die Gebäudeheizung - wie Wärmeerzeuger,
Steuerungssysteme und Umwälzpumpe für Nichtwohngebäude mit
einem jährlichen Primärenergieverbrauch von mehr als 250 MWh
und für Wohngebäude, die über zentrale gebäudetechnische
Systeme mit einer kumulierten Nennleistung von mehr als 100
kW verfügen. Diese Inspektion soll auch die Prüfung des
Wirkungsgrads der Kessel und der Kesseldimensionierung im
Verhältnis zum Heizbedarf des Gebäudes umfassen.
Nichtwohngebäude mit Systemen für die
Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausrüsten: Die
Mitgliedstaaten können als Alternative zur Inspektion von
TGA-Anlagen Anforderungen festlegen, um sicherzustellen,
dass Nichtwohngebäude mit einem jährlichen
Primärenergieverbrauch von mehr als 250 Megawattstunden (MWh)
mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung
ausgerüstet werden. Für diese sieht der Vorschlag spezielle
technische Anforderungen vor.
Die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen in
Nichtwohngebäuden soll Anlagen mit einem jährlichen
Primärenergieverbrauch von mehr als 250 MWh und für
Wohngebäude, die über zentrale gebäudetechnische Systeme mit
einer kumulierten Nennleistung von mehr als 100 kW verfügen
betreffe. Diese Inspektion soll auch die Prüfung des
Wirkungsgrads der Anlage und der Anlagendimensionierung im
Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes umfassen.
Überprüfung im Jahr 2028: Die EU-Kommission wird bis
Ende des Jahres 2027 die Wirksamkeit der novellierten EPBD
überprüfen. Dies soll der Artikel 19 festlegen.
Primärenergiebedarf als Indikation für die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden spiegelt den
typischen Energieverbrauch für Heizung, Kühlung,
Warmbrauchwasserbereitung, Lüftung und Beleuchtung wider. |
Änderungs-Vorschlag der
EU-Richtlinie 2010/31/EU
|
Anhang zum Änderungs-Vorschlag der EU-Richtlinie

Der Vorschlag für die EPBD-Novelle wurde von der
EU-Kommmission ausgearbeitet und Ende November letzten
Jahres den beiden Ko-Legislatoren weitergereicht zur
endgültigen Abstimmung: dem Europäischen Parlament und dem
Rat der Minister. Diese werden sich mit den Vorschlägen
befassen, welches Teil des Paketes "Clean Energy Package"
ist. Nachdem die zuständigen Gremien zugestimmt haben, wird
die Richtlinie im EU-Amtblatt verkündet.
Die aktuelle EU-Richtlinie EPBD aus dem Jahr 2010 gilt bis
zum Jahr 2020. Erst danach soll die aktuell diskutierte
Novelle wirksam werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten
der EU-Kommission: |
EU: Energieeffizienzziel für 2020 wird erreicht
|
EU: Energy Efficiency Directive Winter package 2016
|
EU: Proposal für amending EPBD - auch in Deutsch

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