Der Rat
der Energieminister der EU-Mitgliedsländer hat am Montag, den 26.
Juni 2017, seinen Standpunkt zum Vorschlag für eine
Novelle der EU-Gebäuderichtlinie verabschiedet. Nun können die
Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament unter dem estnischen
Ratsvorsitz beginnen.
Lesen
Sie dazu auch:
EnEV-online Interview mit Paul Hodson, Referatsleiter der
Abteilung für Energieeffizienz des General-Direktorats für
Energie der EU-Kommission (Pdf, in Englisch)
Bericht zum Vorschlag für eine
EPBD-Novelle:
Neue
EU-Gebäuderichtlinie: Was kommt wann?

Bild:
EU-Treffen der Energieminister der Länder. Rainer Baake,
Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) im Gespräch mit Maros Sefcovic, Stellvertretender Präsiden
der Europäischen Kommission.
© Foto: Europäische Kommission
Zur
Erinnerung:
Gebäude verbrauchen
40 Prozent der Endenergie in Europa. Ziel des Novellen-Vorschlags ist es, die Energieeffizienz
in Gebäuden sowie eine kostengünstige Gebäudesanierung zu
fördern. Langfristige zielt der Entwurf darauf, den erheblich ineffizienten
Baubestand in Europa zu sanieren. Dies wird auch ein besonders wichtiger Beitrag
im Hinblick auf die
Energieeffizienzziele der EU für 2020 und 2030 sein.
Der Novellen-Vorschlag fordert die Mitgliedsstaaten auf,
langfristige Sanierungsstrategien einzuführen und auch die
Energie-Armut anzugehen. Die novellierte EU-Richtlinie würde die Verbindungen zwischen
der Energieeffizienzpolitik und Finanzierung stärken.
Ein weiteres wichtiges Merkmal der überarbeiteten Richtlinie ist die
Förderung der Elektromobilität, indem mindestens ein Aufladestand und
eine Vorverkabelung für jeden dritten Stellplatz für
Elektrofahrzeuge in Nichtwohngebäuden und eine Vorverkabelung für jeden
Stellplatz in Wohngebäuden gefordert sind. Diese Anforderungen
würde für Gebäude mit über zehn Parkplätzen greifen.
Des weiteren schlägt der Novellen-Entwurf die Einführung eines Smart-Indikators für Gebäude
vor. Dabei soll die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen vereinfacht
werden.
Der Vorschlag unterstreicht die Bedeutung der Angleichung der
Digital Single Market (übersetzt: digitalen Binnenmarkt) und der
Energie-Agenda der EU, da die
Digitalisierung des Energiesystems die Energielandschaft schnell
verändert: von der Integration von erneuerbaren Energien hin zu
intelligenten Netzen und Gebäuden.


Bild:
EU-Treffen der Energieminister der Länder. Miguel Aria Canete,
Mitglied der Europäischen Kommission (li.) und Joe Mizzi,
Maltesischer Minister für Verkehr und Infrastruktur.
© Foto: Europäische Kommission
Joe Mizzi, Maltesischer Minister für Energie- und Wasserwirtschaft
betonte bei dieser Gelegenheit:
"Wir begrüßen diese Vereinbarung, die entscheidend
dazu beiträgt, unsere
europäischen Ziele zur Energieeffizienz zu erreichen. Sie wird
auch den Bürgern und Unternehmen durch eine deutliche Senkung
ihrer Energiekosten zugute kommen. Diese Vereinbarung ist auch
wichtig für die weitere Förderung der Elektromobilität sowohl in Nichtwohnbauten
als auch in Wohngebäuden."
Hintergrund
Der Vorschlag zur Energieeffizienz von Gebäuden ändert die
Richtlinie 2010/31 / EU und wurde von der Kommission im Dezember
2016 vorgelegt. Sie ist Teil der Durchführungsvorschriften der
Energie-Union-Strategie und hat enge Verbindungen zur
Energieeffizienzrichtlinie.
Das allgemeine Ziel der Energie-Union-Strategie ist es, bis 2030 und
darüber hinaus auf die Entkarbonisierung der EU-Wirtschaft
hinzuwirken, während das Wirtschaftswachstum, der Verbraucherschutz,
die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014
legten ein Indikator für mindestens 27 Prozent der Energieeffizienz auf
Unionsebene im Jahr 2030 fest. Dieses Ziel sollte bis 2020 unter
Berücksichtigung eines Unionsniveaus von 30 Prozent überprüft werden.
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Sie dazu auch:
EnEV-online Interview mit Paul Hodson, Referatsleiter der
Abteilung für Energieeffizienz des General-Direktorats für
Energie der EU-Kommission (Pdf, in Englisch)
Bericht zum Vorschlag für eine
EPBD-Novelle:
Neue
EU-Gebäuderichtlinie: Was kommt wann?

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