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EPBD: Novelle der EU-Gebäuderichtlinie Home | > EPBD | > EPBD 2018 | 27.06.2017

Energieeffiziente Gebäude in Europa:
Rat verabschiedet Entwurf für EPBD-Novelle

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Herausgeberin EnEV-online.de

© Foto: Sven Hoppe - Fotolia.com


Der Rat der Energieminister der EU-Mitgliedsländer hat am Montag, den 26. Juni 2017, seinen Standpunkt zum Vorschlag für eine Novelle der EU-Gebäuderichtlinie verabschiedet. Nun können die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament unter dem estnischen Ratsvorsitz beginnen.

Lesen Sie dazu auch:

EnEV-online Interview mit Paul Hodson, Referatsleiter der Abteilung für Energieeffizienz des General-Direktorats für Energie der EU-Kommission (Pdf, in Englisch)

Bericht zum Vorschlag für eine EPBD-Novelle: Neue EU-Gebäuderichtlinie: Was kommt wann?


EU-Treffen der Energieminister der Länder.

Bild: EU-Treffen der Energieminister der Länder. Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Gespräch mit Maros Sefcovic, Stellvertretender Präsiden der Europäischen Kommission.
© Foto: Europäische Kommission
 

Zur Erinnerung: Gebäude verbrauchen 40 Prozent der Endenergie in Europa. Ziel des Novellen-Vorschlags ist es, die Energieeffizienz in Gebäuden sowie eine kostengünstige Gebäudesanierung zu fördern. Langfristige zielt der Entwurf darauf, den erheblich ineffizienten Baubestand in Europa zu sanieren. Dies wird auch ein besonders wichtiger Beitrag im Hinblick auf die Energieeffizienzziele der EU für 2020 und 2030 sein.

Der Novellen-Vorschlag fordert die Mitgliedsstaaten auf, langfristige Sanierungsstrategien einzuführen und auch die Energie-Armut anzugehen. Die novellierte EU-Richtlinie würde die Verbindungen zwischen der Energieeffizienzpolitik und Finanzierung stärken.

Ein weiteres wichtiges Merkmal der überarbeiteten Richtlinie ist die Förderung der Elektromobilität, indem mindestens ein Aufladestand und eine Vorverkabelung für jeden dritten Stellplatz für Elektrofahrzeuge in Nichtwohngebäuden und eine Vorverkabelung für jeden Stellplatz in Wohngebäuden gefordert sind. Diese Anforderungen würde für Gebäude mit über zehn Parkplätzen greifen.

Des weiteren schlägt der Novellen-Entwurf die Einführung eines Smart-Indikators für Gebäude vor. Dabei soll die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen vereinfacht werden.

Der Vorschlag unterstreicht die Bedeutung der Angleichung der Digital Single Market (übersetzt: digitalen Binnenmarkt) und der Energie-Agenda der EU, da die Digitalisierung des Energiesystems die Energielandschaft schnell verändert: von der Integration von erneuerbaren Energien hin zu intelligenten Netzen und Gebäuden.

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EU-Treffen der Energieminister der Länder.

Bild: EU-Treffen der Energieminister der Länder. Miguel Aria Canete, Mitglied der Europäischen Kommission (li.) und Joe Mizzi, Maltesischer Minister für Verkehr und Infrastruktur.    © Foto: Europäische Kommission


Joe Mizzi, Maltesischer Minister für Energie- und Wasserwirtschaft betonte bei dieser Gelegenheit:

"Wir begrüßen diese Vereinbarung, die entscheidend dazu beiträgt, unsere europäischen Ziele zur Energieeffizienz zu erreichen. Sie wird auch den Bürgern und Unternehmen durch eine deutliche Senkung ihrer Energiekosten zugute kommen. Diese Vereinbarung ist auch wichtig für die weitere Förderung der Elektromobilität sowohl in Nichtwohnbauten als auch in Wohngebäuden."

Hintergrund

Der Vorschlag zur Energieeffizienz von Gebäuden ändert die Richtlinie 2010/31 / EU und wurde von der Kommission im Dezember 2016 vorgelegt. Sie ist Teil der Durchführungsvorschriften der Energie-Union-Strategie und hat enge Verbindungen zur Energieeffizienzrichtlinie.

Das allgemeine Ziel der Energie-Union-Strategie ist es, bis 2030 und darüber hinaus auf die Entkarbonisierung der EU-Wirtschaft hinzuwirken, während das Wirtschaftswachstum, der Verbraucherschutz, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.

Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 legten ein Indikator für mindestens 27 Prozent der Energieeffizienz auf Unionsebene im Jahr 2030 fest. Dieses Ziel sollte bis 2020 unter Berücksichtigung eines Unionsniveaus von 30 Prozent überprüft werden.

Lesen Sie dazu auch:

EnEV-online Interview mit Paul Hodson, Referatsleiter der Abteilung für Energieeffizienz des General-Direktorats für Energie der EU-Kommission (Pdf, in Englisch)

Bericht zum Vorschlag für eine EPBD-Novelle: Neue EU-Gebäuderichtlinie: Was kommt wann?

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