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EPBD: Novelle der EU-Gebäuderichtlinie Home | > EPBD | > EPBD 2023 | > Entwurf 14.03.2023 | > Artikel 1

Entwurf nach Abstimmung im Europäischen Parlament
Gegenstand

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: artjazz - Fotolia.com


(1) Diese Richtlinie unterstützt die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Verringerung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden in der Union, um bis 2050 unter Berücksichtigung der äußeren klimatischen und lokalen Bedingungen, der Anforderungen an die Umweltqualität in Innenräumen, des Beitrags der Gebäude zur nachfrageseitigen Flexibilität zur Verbesserung der Effizienz des Energiesystems sowie der Kosteneffizienz einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.

(2) Diese Richtlinie enthält Anforderungen hinsichtlich

  1. des gemeinsamen allgemeinen Rahmens für eine Methode zur Berechnung der integrierten Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudeteilen;

  2. der Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude und Gebäudeteile;

  3. der Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von

i) bestehenden Gebäuden und Gebäudeteilen, die einer größeren Renovierung unterzogen werden,

ii) Gebäudekomponenten, die Teil der Gebäudehülle sind und sich erheblich auf die Gesamtenergieeffizienz der Gebäudehülle auswirken, wenn sie nachträglich eingebaut oder ersetzt werden,

iii) gebäudetechnischen Systemen, wenn diese neu installiert, ersetzt oder modernisiert werden;

  1. der Anwendung von Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz auf bestehende Gebäude und Gebäudeteile im Einklang mit den Artikeln 3 und 9,

    da) eines harmonisierten Rahmens für die Bewertung des Treibhauspotenzials eines Gebäudes während seines Lebenszyklus;

    db) Solarenergie in Gebäuden;

    dc) des schrittweisen Ausstiegs aus der Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden;
     

  2. Renovierungspässen;
     

  3. nationaler Gebäuderenovierungspläne;

  4. nachhaltige Mobilität betreffender Infrastruktur in Gebäuden sowie daran angrenzend und

  5. intelligenter Gebäude;

    ha) naturbasierter Lösungen, die die Stärkung der sinnvollen Nutzung und Anpassung des die Gebäude umgebenden öffentlichen Raums mit Elementen wie Holzmaterialien, grünen Dächern sowie Fassaden und Lösungen, die von der Natur inspiriert und unterstützt werden und gleichzeitig ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile bieten und zum Aufbau von Widerstandsfähigkeit beitragen können;
     

  6. der Erstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder Gebäudeteilen;

  7. regelmäßiger Inspektionen von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Gebäuden;

  8. unabhängiger Kontrollsysteme für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz, Renovierungspässe, Intelligenzfähigkeitsindikatoren und Inspektionsberichte;

    ka) der Leistungsanforderungen an die Umweltqualität in Innenräumen von Gebäuden.

(3) Bei den Anforderungen dieser Richtlinie handelt es sich um Mindestanforderungen; sie hindern die einzelnen Mitgliedstaaten nicht daran, verstärkte Maßnahmen beizubehalten oder zu ergreifen. Die betreffenden Maßnahmen müssen mit dem AEUV vereinbar sein. Sie werden der Kommission notifiziert.

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Begründung der EU-Richtlinie
1. Gegenstand der EU-Richtlinie
2. Begriffe erklärt, bestimmt
3. Nationale Renovierungsplan
3a. Integrierter Quartiersansatz
4. Rechenmethode Energieeffizienz
5. Mindestanforderungen Effizienz
6. Kostenoptimales Niveau berechn.
7. Neue Gebäude
7a. Neues europäisches Bauhaus
8. Bestehende Gebäude
9. Vorgaben Energieeffizienz
9a. Solarenergie in Gebäuden
10. Renovierungspass
11. Gebäudetechnische Systeme
11a. Raumklimaqualität
12. Infrastruktur für Mobilität
13. Intelligenzfähigkeit v. Gebäuden
14. Datenaustausch
15. Finanzielle Anreize
15a Anlaufstellen Energieeffizienz
16. Ausweise Energieeffizienz
17. Ausstellung Energieausweise
18. Aushang Energieausweise
19. Datenbanken Energieeffizienz

20. Inspektion

21. Berichte über Inspektion
22. Unabhängiges Fachpersonal
23. Zertifizierung Baufachleute
24. Unabhängiges Kontrollsystem
25. Überprüfung
26. Information
27. Konsultation
28 Anpassung Anh. I Fortschritt
29. Befugnisübertragung
30. Ausschussverfahren
32. Umsetzung
33. Aufhebung
34. Inkrafttreten
35. Adressaten

Anhänge
I Gesamtenergieeffizient berechn.

II Vorlage Renovierungspläne
III Nullemissionsgebäude - Anforderungen + Lebenszyklus
IV Intelligenzfähigkeit v. Gebäuden
V Vorlage Energieausweis
VI Kontrollsystem
VII Kostenoptimales Niveau
VIII Aufgehobene Richtl. / Fristen
IX Entsprechungstabelle

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Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart