Bauherren können ihre Nutzungspflicht nach dem Wärmegesetz 2011 auch
erfüllen, wenn ihr Gebäude Fernwärme oder Fernkälte bezieht, die teilweise
aus erneuerbaren Energie, Abwärme oder hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung
KWK-Anlagen stammt.
Eine neue, kostenfreie Arbeitshilfe bietet der Energieeffizienzverband für
Wärme, Kälte und KWK (AGFW) an: Das neue AGFW Arbeitsblatt FW 309, Teil 5
hilft Fachleuten, Netzbetreibern und Behörden die Fernwärme energetisch zu
bewerten und nachzuweisen, dass ein Gebäude das Wärmegesetz 2011 erfüllt.
Eine Excel-Datei mit Musterbescheinigungen und Berechnungshilfen ergänzt das
Arbeitsblatt, welches der AGFW in enger Abstimmung mit dem
Bundesumweltministerium (BMU) verfasst hat. Die Erläuterungen zum neuen
Arbeitsblatt zeigen auch anhand von Beispielen, wie das neue
AGFW-Arbeitsblatt als Praxishilfe dienen kann.
Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
AGFW-Fachartikel: EEWärme und EEKälte
www.agfw.de | EEWärmeG und Fernwärme
EEWärmegesetz
und EnEV in der Praxis
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