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EEWärmeG 2011 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz Praxis Home + Aktuell | EEWärmeG | EEWärmeG 2011 | 08.07.2011

Politik: Erneuerbare Energien für alle Bausanierungen - Bundesrat entschlossen das Wärmegesetz zu ändern


Der Bundesrat hat am 8. Juli 2011 im Zuge der Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien folgende Entschließung gefasst:

Zum Artikel 7 (Änderung des EEWärmeG) heißt es in dem Dokument: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich eine Gesetzesinitiative für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz als marktfinanziertes Anreizmodell zu ergreifen. Dieses sollte insbesondere Wirkung für den Altbaubestand entfalten.“

Der Bundesrat begründet diese Aufforderung folgendermaßen: „Die Energiewende muss in einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt werden und darf sich nicht allein auf den Stromsektor konzentrieren. Dabei bietet der Einsatz erneuerbarer Energien im Altbaubestand das größte Potenzial, die zukünftigen klimapolitischen Ziele tatsächlich zu erreichen.“

Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
www.bundesrat.de | Drucksache 392/11 (Beschluss)

-> EEWärmegesetz und EnEV in der Praxis

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