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EEWärmeG 2011 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz Praxis Home + Aktuell | EEWärmeG | EEWärmeG 2011 | 09.08.2011

Politik BW: Umweltminister Franz Untersteller
zieht erste Bilanz zum Landes-Wärmegesetz BW


Um den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung bei Wohngebäuden zu erhöhen, gilt in Baden-Württemberg das landesweite Erneuerbare-Wärme-Gesetz, EWärmeG.

Es verpflichtet Eigentümer nach einer nötigen Erneuerung ihrer Heizungsanlage mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs ihrer Wohngebäude aus erneuerbaren Quellen zu decken.

Um das Gesetz auf seine Wirkung hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu novellieren, hat das Umweltministerium jetzt einen Erfahrungsbericht veröffentlicht. In den nächsten Wochen prüft das Umweltministerium wie dieser erneuerbare Energieanteil noch erhöht werden kann. Ab 2013 soll dann ein novelliertes Gesetz vorliegen.

Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:
www.um.baden-wuerttemberg.de | Presseinfo vom 09.08.2011

-> EEWärmegesetz und EnEV in der Praxis

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