Energieausweis und EnEV 2007

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Altbau im EU-Blickpunkt

Wer im Altbau sitzt ...

-> Zuerst nur gute Nachrichten
-> Die andere Seite der Medaille
-> EnEV 2014 bereits angekündigt


+ Zuerst nur gute Nachrichten

Das besondere Flair von Altbauten schätzen sowohl ihre Besitzer, als auch potentielle Käufer und Mieter. Wer sein unsaniertes Wohnhaus, Bürogebäude oder sonstige Immobilie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen energetisch verbessert, senkt seine Nebenkosten auf lange Sicht, schafft behagliche Innenräume und entlastet die Umwelt von Heizungsabgasen. Auch hilft der Staat Sanierern ggf. mit Fördergeldern, die er als geschenkte Zuschüsse oder als kostengünstige Darlehen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen wahrnehmen kann. Mit dem Energieausweis des energetisch sanierten Gebäudes überzeugt der Eigentümer potentielle Käufer oder Neumieter, dass sie im energieeffizienten Bestandsgebäude auch keine hohen Heizkosten befürchten müssen. Soweit die guten Nachrichten.

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+ Die andere Seite der Medaille

Wer einen Altbau besitzt muss allerdings zahlreiche Vorschriften kennen und rechtzeitig beachten, weil ihm sonst schlimmstenfalls erhebliche Bußgelder drohen. Die bundesweite Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert beispielsweise, dass Eigentümer von bestehenden Bauten gegebenenfalls folgende Maßnahmen durchführen:

  • die oberste Geschossdecken oder das ungedämmte Dach über den beheizten Räumen dämmen,

  • die Heizung erneuern, die Leitungen und Armaturen dämmen sowie fehlende Regelungen einbauen,

  • die Klimaanlagen regelmäßig von qualifizierten Fachleute inspizieren lassen,

  • die EnEV-Anforderungen einhalten, wenn sie mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils – Außenwand, Dach, Fenster oder Decke - in einer gewissen Weise verändern, ersetzen oder neu einbauen,

  • den Neubau-Standard für den betroffenen Gebäudeteil einhalten, wenn sie große Anbauten oder Ausbauten planen,

  • den Energieausweis zeigen, wenn potentielle Käufer oder Neumieter ihn verlangen,

  • den Energieausweis in großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden aushängen, wenn zahlreiche Bürger darin aus und ein gehen, usw.

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+ EnEV 2014 bereits angekündigt

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gilt seit dem 1. Oktober 2009. Sie hat die EnEV 2007 abgelöst, die genau zwei Jahre lang in Kraft war und die erste Europäische Gebäuderichtlinie 2003 hierzulande umsetzte. Im November 2008 veröffentlichte die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für eine Neufassung der besagten EU-Richtlinie 2003. Das bedeutet, dass unsere deutschen Gremien die weiteren Absichten der EU bereits kannten als sie die EnEV 2007 in Richtung EnEV 2009 novellierten. Dazu kamen auch die weitreichenden Pläne des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung für den Baubereich.

Die Folge war, dass die Bundesregierung mit der verschärften EnEV 2009 auch die nächste EnEV 2014 bereits anpeilte und ankündigte. Hatte die EnEV 2009 in einem ersten Schritt die Anforderungen an die Energieeffizienz im Baubereich verschärft, soll die künftige EnEV 2014 die Meßlatte nochmals um 30 Prozent erhöhen. Noch energieeffizientere Gebäude bedeutet noch weniger Primärenergiebedarf für behagliche Innenräume und noch weniger Wärmeverluste durch die Gebäudehülle.

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-> Wer im Altbau sitzt …

-> Europäische Gebäuderichtlinie 2010

-> Energieeffizientere Gebäude

-> Energieausweis im Baubestand

-> Fachliche Fragezeichen bleiben

-> Fazit: Chancen für Sanierer und Fachleute

-> Quellenhinweise

 

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-> M. Tuschinski: Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie 2010
    Ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubau in EU-Ländern

23.06.2010 EU-Richtlinie EPBD 2010 - Fristen zur Anwendung

18.06.2010 EU-Richtlinie EPBD 2010 - Volltext HTML-Format

12.05.2010 Standpunkt EU-Amtsblatt (Seite 32 - 58) (pdf)

30.04.2010 Artikel: Ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubauten

20.04.2010 Artikel: Null-Energie-Neubau fest im Blick (pdf)

14.04.2010 Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (pdf)

31.03.2010 Interview zur Novelle EPBD EU-Richtlinie (pdf)

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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart