Energieausweis und EnEV 2007

. Europäische Gebäuderichtlinie EPBD 2010

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EU Gebäuderichtlinie EPBD 2010 Home | EPBD | EU Gebäuderichtlinie 2010 | > Artikel 7

Bestehende Gebäude

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Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, oder der renovierten Gebäudeteile erhöht wird, um die gemäß Artikel 4 festgelegten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen, sofern dies technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar ist.

Die Anforderungen werden auf das renovierte Gebäude oder den renovierten Gebäudeteil als Ganzes angewandt. Zusätzlich oder alternativ hierzu können Anforderungen auf die renovierten Gebäudekomponenten angewandt werden.

Des Weiteren ergreifen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gesamtenergieeffizienz einer Gebäudekomponente, die Teil der Gebäudehülle ist und sich erheblich auf deren Gesamtenergieeffizienz auswirkt und die nachträglich eingebaut oder ersetzt wird, die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllt, sofern dies technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar ist.

Die Mitgliedstaaten legen diese Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz gemäß Artikel 4 fest.

Die Mitgliedstaaten setzen sich dafür ein, dass im Fall einer größeren Renovierung von Gebäuden die in Artikel 6 Absatz 1 aufgeführten hocheffizienten alternativen Systeme in Betracht gezogen und berücksichtigt werden, sofern dies technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar ist.

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Begründung der EU-Richtlinie
1. Gegenstand der EU-Richtlinie
2. Begriffe erklärt, bestimmt
3. Rechenmethode Energieeffizienz
4. Mindestanforderungen festlegen
5. Kostenoptimale Anforderungen
6. Neubau, neue Gebäude
7. Bestand, bestehende Gebäude
8. Anlagentechnik in Gebäuden
9. Fast-Nullenergie-Gebäude
10. Finanzielle Anreize und Chancen
11. Energieausweise für Gebäude
12. Energieausweise ausstellen
13. Energieausweise aushängen
14. Heizungsanlagen inspizieren
15. Klimaanlagen inspizieren
16. Berichte Anlagen-Inspektion
17. Unabhängiges Fachpersonal
18. Unabhängiges Kontrollsystem

19. Einhaltung überprüfen


20. Information der Nutzer
21. Konsultation
22. Anhang I anpassen
23. Befugnisübertragung ausüben
24. Befugnisübertragung widerrufen
25. Einwände gegen Rechtsakte
26. Ausschussverfahren
27. Strafen und Sanktionen
28. EU-Richtlinie umsetzen
29. Alte EU-Richtlinie aufgehoben
30. EU-Richtlinie tritt in Kraft
31. Zielgruppe der EU-Richtlinie

Anhänge
I Berechnung der Energieeffizienz
II Kontrollsystem Ausweise, Berichte
III Aufgehobene Richtlinien, Fristen
IIIa Kostenoptimum berechnen
IV Entsprechungstabelle

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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart