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Der Rahmen für eine Vergleichsmethode ermöglicht es den
Mitgliedstaaten, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und
Gebäudekomponenten zu bestimmen und die wirtschaftlichen
Aspekte der die Gesamtenergieeffizienz betreffenden
Maßnahmen zu ermessen sowie beides ins Verhältnis zu setzen,
um das kostenoptimale Niveau zu ermitteln.
Der Rahmen für eine Vergleichsmethode ist durch Leitlinien
zu ergänzen, in denen beschrieben wird, wie dieser Rahmen
bei der Berechnung kostenoptimaler Niveaus anzuwenden ist.
Der Rahmen für eine Vergleichsmethode gestattet die
Berücksichtigung folgender Faktoren: Nutzungsmuster,
Außenklimabedingungen, Investitionskosten, Gebäudekategorie,
Wartungs- und Betriebskosten (einschließlich der
Energiekosten und –einsparungen) sowie gegebenenfalls
Einnahmen aus der Energieerzeugung und Entsorgungskosten.
Der Rahmen sollte auf die für diese Richtlinie relevanten
Europäischen Normen gestützt werden.
Des Weiteren obliegt es der Kommission,
-
Leitlinien zur Flankierung
des Rahmens für eine Vergleichsmethode bereitzustellen;
diese Leitlinien werden es den Mitgliedstaaten
ermöglichen, die nachstehend aufgeführten Maßnahmen
durchzuführen;
-
Informationen über die
geschätzten langfristigen Entwicklungen der
Energiepreise bereitzustellen.
Für die Anwendung des Rahmens für eine Vergleichsmethode
durch die Mitgliedstaaten sind auf der Ebene der
Mitgliedstaaten in Parametern ausgedrückte allgemeine
Bedingungen festzulegen.
Nach dem Rahmen für eine Vergleichsmethode sind die
Mitgliedstaaten zu Folgendem verpflichtet:
-
Bestimmung von
Referenzgebäuden, die durch ihre Auslegung und ihre
geografische Lage, einschließlich der Innenraum- und
Außenklimabedingungen, gekennzeichnet und repräsentativ
sind. Als Referenzgebäude werden neue und bestehende
Wohn- und Nichtwohngebäude herangezogen;
-
Festlegung von
Energieeffizienzmaßnahmen, die in Bezug auf die
Referenzgebäude zu bewerten sind. Dabei kann es sich um
Maßnahmen für einzelne Gebäude insgesamt, für einzelne
Gebäudekomponenten oder für Kombinationen von
Gebäudekomponenten handeln;
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Bestimmung des Endenergie-
und des Primärenergiebedarfs der Referenzgebäude vor und
nach Durchführung der definierten
Energieeffizienzmaßnahmen;
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Berechnung der Kosten (d.
h. des Nettogegenwartswerts) der (im zweiten
Gedankenstrich genannten) Energieeffizienzmaßnahmen über
die zu erwartende wirtschaftliche Lebensdauer in Bezug
auf die (im ersten Gedankenstrich genannten)
Referenzgebäude unter Anwendung der Grundsätze des
Rahmens für eine Vergleichsmethode.
Mit der Berechnung der Kosten der Energieeffizienzmaßnahmen
über die zu erwartende wirtschaftliche Lebensdauer wird die
Kosteneffizienz der verschiedenen Niveaus von
Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von den
Mitgliedstaaten bewertet. Dies ermöglicht die Festlegung
kostenoptimaler Niveaus für die Anforderungen an die
Gesamtenergieeffizienz.


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