.
(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen
Maßnahmen, um die Eigentümer oder Mieter von Gebäuden oder
Gebäudeteilen über die verschiedenen Methoden und
praktischen Verfahren zur Verbesserung der
Gesamtenergieeffizienz zu informieren.
(2) Die Mitgliedstaaten informieren die Eigentümer oder
Mieter von Gebäuden insbesondere über Ausweise über die
Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte, ihren Zweck
und ihre Ziele, über kosteneffiziente Maßnahmen zur
Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie
gegebenenfalls über die zur Verbesserung der
Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zur Verfügung stehenden
Finanzinstrumente.
Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten auf deren
Ersuchen bei der Durchführung von Informationskampagnen für
die Zwecke von Absatz 1 und Unterabsatz 1 des vorliegenden
Absatzes, die Gegenstand von Unionsprogrammen sein können.
(3) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass für diejenigen,
die für die Umsetzung dieser Richtlinie zuständig sind,
Anleitung und Schulung zur Verfügung stehen. Im Rahmen
dieser Maßnahmen ist auf die Bedeutung der Verbesserung der
Gesamtenergieeffizienz hinzuweisen und die Berücksichtigung
einer optimalen Kombination von Verbesserungen der
Energieeffizienz, der Verwendung erneuerbarer Energien und
des Einsatzes von Fernwärme und Fernkühlung bei der Planung,
dem Entwurf, dem Bau und der Renovierung von Industrie- oder
Wohngebieten zu ermöglichen.
(4) Die Kommission ist aufgefordert, ihre
Informationsdienste kontinuierlich zu verbessern,
insbesondere die Website, die als ein an die Bürger,
Berufsvertreter und Behörden gerichtetes europäisches Portal
für die Energieeffizienz von Gebäuden eingerichtet wurde, um
die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um Information und
Sensibilisierung zu unterstützen. In diese Website könnte
Folgendes aufgenommen werden: Links zu den einschlägigen
Rechtsvorschriften der Union sowie zu nationalen, regionalen
und lokalen Rechtsvorschriften, Links zu den EUROPA-Websites
mit den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen, Links zu
den verfügbaren Finanzierungsinstrumenten sowie Beispiele
für bewährte Verfahren auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene. Im Rahmen des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung führt die Kommission ihre
Informationsdienste verstärkt fort, um die Nutzung der
verfügbaren Mittel dadurch zu erleichtern, dass beteiligten
Akteuren, darunter den nationalen, regionalen und lokalen
Behörden, Hilfe und Information in Bezug auf die
Finanzierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der
jüngsten Änderungen des Regelungsrahmens angeboten wird.


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