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EPBD: Novelle der EU-Gebäuderichtlinie Home | > EPBD | > EPBD 2023 | > Entwurf 14.03.2023 | > Artikel 11a

Entwurf nach Abstimmung im Europäischen Parlament
Raumklimaqualität

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: artjazz - Fotolia.com


(1) Die Mitgliedstaaten legen Anforderungen für die Umsetzung angemessener Standards für die Raumklimaqualität in Gebäuden fest, um ein gesundes Raumklima zu erhalten.

(2) Bis zum ... [24 Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie] legen die Mitgliedstaaten Anforderungen anhand messbarer Indikatoren fest, die auf denen des LEVEL-Rahmens beruhen.

Die Indikatoren für die Raumklimaqualität werden innerhalb von Gebäuden gemessen und umfassen mindestens Folgendes:

  1. den CO2-Gehalt;

  2. die Temperatur und den thermischen Komfort;

  3. die relative Luftfeuchtigkeit;

  4. das Maß der Beleuchtung mit Tageslicht oder angemessene Tageslichtstärke;

  5. Lüftungsrate in Luftwechsel pro Stunde;

  6. akustischer Raumkomfort, wie die Kontrolle der Nachhallzeit und des Hintergrundgeräuschpegels sowie der Sprachverständlichkeit.

Feinstaubemissionen aus Quellen in Innenräumen und Zielgrenzwerte für Schadstoffe aus Quellen in Innenräumen, flüchtige organische Verbindungen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, einschließlich Formaldehyd, sind auf der Grundlage der auf Produktebene verfügbaren Daten oder, sofern verfügbar, direkter Messungen der relevanten Quellen in Bezug auf die Innenraumumgebung des Gebäudes zu melden.

(3) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 29 zu erlassen, um diese Richtlinie durch die Festlegung eines methodischen Rahmens für die Berechnung der Standards für die Raumklimaqualität zu ergänzen.

(4) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass neue Gebäude und Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, die angemessenen Anforderungen an die Raumklimaqualität erfüllen.

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Begründung der EU-Richtlinie
1. Gegenstand der EU-Richtlinie
2. Begriffe erklärt, bestimmt
3. Nationale Renovierungsplan
3a. Integrierter Quartiersansatz
4. Rechenmethode Energieeffizienz
5. Mindestanforderungen Effizienz
6. Kostenoptimales Niveau berechn.
7. Neue Gebäude
7a. Neues europäisches Bauhaus
8. Bestehende Gebäude
9. Vorgaben Energieeffizienz
9a. Solarenergie in Gebäuden
10. Renovierungspass
11. Gebäudetechnische Systeme
11a. Raumklimaqualität
12. Infrastruktur für Mobilität
13. Intelligenzfähigkeit v. Gebäuden
14. Datenaustausch
15. Finanzielle Anreize
15a Anlaufstellen Energieeffizienz
16. Ausweise Energieeffizienz
17. Ausstellung Energieausweise
18. Aushang Energieausweise
19. Datenbanken Energieeffizienz

20. Inspektion

21. Berichte über Inspektion
22. Unabhängiges Fachpersonal
23. Zertifizierung Baufachleute
24. Unabhängiges Kontrollsystem
25. Überprüfung
26. Information
27. Konsultation
28 Anpassung Anh. I Fortschritt
29. Befugnisübertragung
30. Ausschussverfahren
32. Umsetzung
33. Aufhebung
34. Inkrafttreten
35. Adressaten

Anhänge
I Gesamtenergieeffizient berechn.

II Vorlage Renovierungspläne
III Nullemissionsgebäude - Anforderungen + Lebenszyklus
IV Intelligenzfähigkeit v. Gebäuden
V Vorlage Energieausweis
VI Kontrollsystem
VII Kostenoptimales Niveau
VIII Aufgehobene Richtl. / Fristen
IX Entsprechungstabelle

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Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart