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EPBD: Novelle der EU-Gebäuderichtlinie Home | > EPBD | > EPBD 2023 | > Entwurf 14.03.2023 | > Artikel 10

Entwurf nach Abstimmung im Europäischen Parlament
Renovierungspass

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: artjazz - Fotolia.com


(1) Die Kommission erlässt bis zum 31. Dezember 2023 delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 29 zur Ergänzung dieser Richtlinie, mit denen ein gemeinsamer europäischer Rahmen für Renovierungspässe auf der Grundlage der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Kriterien festgelegt wird.

(2) Bis zum 31. Dezember 2024 führen die Mitgliedstaaten ein System von Renovierungspässen ein, mit dem der gemäß Absatz 1 festgelegte gemeinsame Rahmen umgesetzt wird.

(2a) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Renovierungspässe im Rahmen ihrer nationalen Pläne zur Gebäuderenovierung finanziell unterstützt werden, damit keine Hindernisse geschaffen werden, insbesondere für Eigentümer, die lediglich Eigentümer der Wohnung sind, in der sie leben. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass schutzbedürftigen Haushalten, die ihre Gebäude ganz oder teilweise renovieren möchten, mit angemessener finanzieller Unterstützung ein Gebäuderenovierungspass zur Verfügung gestellt wird.

(3) Der Renovierungspass muss alle folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. er wird von einem qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen nach einer Inaugenscheinnahme in einem für den Druck geeigneten digitalen Format ausgestellt;

  2. er umfasst einen ganzheitlichen Renovierungsfahrplan, in dem im Einklang mit dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ein Höchstwert für aufeinander aufbauende Renovierungsschritte angegeben ist, mit denen eine umfassende Renovierung durchgeführt werden soll, die zum Ziel hat, das Gebäude bis spätestens 2050 in ein Nullemissionsgebäude umzubauen, und in dem dargelegt wird, wie die Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz erreicht werden können, und in dem Maßnahmen zur Verringerung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit der Renovierung dargelegt werden;

  3. er gibt die erwarteten Vorteile in Form von Energieeinsparungen, Einsparungen bei den Energierechnungen und Verringerungen der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen an, mit Angabe der Renovierungsschritte, die zu den entsprechenden Verbesserungen führen sollen;

    ca) er enthält Informationen über einen möglichen Anschluss an ein effizientes Fernwärmenetz, über den Anteil der individuellen oder kollektiven Erzeugung und den Eigenverbrauch an Energie aus erneuerbaren Quellen;

    cb) er enthält Informationen über eine Reihe geschätzter Kosten für jeden empfohlenen Renovierungsschritt sowie die geschätzten Kosten einer einstufigen umfassenden Renovierung als Referenzszenario;

    cc) er umfasst die Stückliste, Informationen über die Kreislauffähigkeit von Bauprodukten sowie weitere Vorteile in Bezug auf Gesundheit, Komfort, Raumklimaqualität, Sicherheit, etwa im Hinblick auf den Brandschutz, die elektrische Sicherheit und die Erdbebensicherheit, sowie die verbesserte Fähigkeit des Gebäudes zur Anpassung an den Klimawandel;
     

  4. er enthält Informationen über mögliche finanzielle und technische Unterstützung und aktualisierte Kontaktdaten der nächstgelegenen gemäß Artikel 15a eingerichteten zentralen Anlaufstelle;

    da) er enthält Informationen über alle größeren Renovierungen des Gebäudes gemäß Artikel 8 Absatz 1 sowie über jede Nachrüstung oder den Austausch einer Gebäudekomponente, die Teil der Gebäudehülle ist und erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtenergieeffizienz der Gebäudehülle gemäß Artikel 8 Absatz 2 hat.

Der Renovierungspass kann zusätzliche Informationen enthalten, die die Zusammensetzung des Haushalts und alle geplanten Renovierungen, auch solche, die nicht mit Energie zu tun haben, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten berücksichtigen.

(3a) Die Mitgliedstaaten erleichtern die Integration von Renovierungspässen in das digitale Gebäudelogbuch, in dem technische und rechtliche Informationen mit wesentlichen Daten für Immobilieneigentümer zur Planung und Durchführung von umfassenden Renovierungen und umfassenden Renovierungen in mehreren Stufen gesammelt werden.

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Begründung der EU-Richtlinie
1. Gegenstand der EU-Richtlinie
2. Begriffe erklärt, bestimmt
3. Nationale Renovierungsplan
3a. Integrierter Quartiersansatz
4. Rechenmethode Energieeffizienz
5. Mindestanforderungen Effizienz
6. Kostenoptimales Niveau berechn.
7. Neue Gebäude
7a. Neues europäisches Bauhaus
8. Bestehende Gebäude
9. Vorgaben Energieeffizienz
9a. Solarenergie in Gebäuden
10. Renovierungspass
11. Gebäudetechnische Systeme
11a. Raumklimaqualität
12. Infrastruktur für Mobilität
13. Intelligenzfähigkeit v. Gebäuden
14. Datenaustausch
15. Finanzielle Anreize
15a Anlaufstellen Energieeffizienz
16. Ausweise Energieeffizienz
17. Ausstellung Energieausweise
18. Aushang Energieausweise
19. Datenbanken Energieeffizienz

20. Inspektion

21. Berichte über Inspektion
22. Unabhängiges Fachpersonal
23. Zertifizierung Baufachleute
24. Unabhängiges Kontrollsystem
25. Überprüfung
26. Information
27. Konsultation
28 Anpassung Anh. I Fortschritt
29. Befugnisübertragung
30. Ausschussverfahren
32. Umsetzung
33. Aufhebung
34. Inkrafttreten
35. Adressaten

Anhänge
I Gesamtenergieeffizient berechn.

II Vorlage Renovierungspläne
III Nullemissionsgebäude - Anforderungen + Lebenszyklus
IV Intelligenzfähigkeit v. Gebäuden
V Vorlage Energieausweis
VI Kontrollsystem
VII Kostenoptimales Niveau
VIII Aufgehobene Richtl. / Fristen
IX Entsprechungstabelle

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Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart