(1) Die Kommission erlässt bis
zum 31. Dezember 2023 delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 29 zur
Ergänzung dieser Richtlinie, mit denen ein gemeinsamer europäischer
Rahmen für Renovierungspässe auf der Grundlage der in
Absatz 3
dieses Artikels genannten Kriterien festgelegt wird.
(2) Bis
zum 31. Dezember 2024 führen die Mitgliedstaaten ein System von
Renovierungspässen ein, mit dem der gemäß Absatz 1 festgelegte
gemeinsame Rahmen umgesetzt wird.
(2a) Die
Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Renovierungspässe im Rahmen
ihrer nationalen Pläne zur Gebäuderenovierung finanziell unterstützt
werden, damit keine Hindernisse geschaffen werden, insbesondere für
Eigentümer, die lediglich Eigentümer der Wohnung sind, in der sie
leben. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass schutzbedürftigen
Haushalten, die ihre Gebäude ganz oder teilweise renovieren möchten,
mit angemessener finanzieller Unterstützung ein
Gebäuderenovierungspass zur Verfügung gestellt wird.
(3) Der
Renovierungspass muss alle folgenden Anforderungen erfüllen:
-
er
wird von einem qualifizierten und zertifizierten
Sachverständigen nach einer Inaugenscheinnahme
in einem für den
Druck geeigneten digitalen Format ausgestellt;
-
er
umfasst einen ganzheitlichen Renovierungsfahrplan, in dem
im
Einklang mit dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“
ein Höchstwert für aufeinander aufbauende Renovierungsschritte
angegeben ist, mit denen eine umfassende Renovierung
durchgeführt werden soll, die zum Ziel hat, das Gebäude bis
spätestens 2050 in ein Nullemissionsgebäude umzubauen,
und in
dem dargelegt wird, wie die Mindestnormen für die
Gesamtenergieeffizienz erreicht werden können, und in dem
Maßnahmen zur Verringerung der
Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit der
Renovierung dargelegt werden;
-
er
gibt die erwarteten Vorteile in Form von Energieeinsparungen,
Einsparungen bei den Energierechnungen und Verringerungen
der
Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen an, mit Angabe der
Renovierungsschritte, die zu den entsprechenden Verbesserungen
führen sollen;
ca) er enthält Informationen über einen möglichen Anschluss
an ein effizientes Fernwärmenetz, über den Anteil der
individuellen oder kollektiven Erzeugung und den
Eigenverbrauch an Energie aus erneuerbaren Quellen;
cb) er enthält Informationen über eine Reihe geschätzter
Kosten für jeden empfohlenen Renovierungsschritt sowie die
geschätzten Kosten einer einstufigen umfassenden Renovierung
als Referenzszenario;
cc) er umfasst die Stückliste, Informationen über die
Kreislauffähigkeit von Bauprodukten sowie weitere Vorteile
in Bezug auf Gesundheit, Komfort, Raumklimaqualität,
Sicherheit, etwa im Hinblick auf den Brandschutz, die
elektrische Sicherheit und die Erdbebensicherheit, sowie die
verbesserte Fähigkeit des Gebäudes zur Anpassung an den
Klimawandel;
-
er
enthält Informationen über mögliche finanzielle und technische
Unterstützung und aktualisierte Kontaktdaten der nächstgelegenen
gemäß Artikel 15a eingerichteten zentralen Anlaufstelle;
da) er enthält Informationen über alle größeren Renovierungen des
Gebäudes gemäß Artikel 8 Absatz 1 sowie über jede Nachrüstung
oder den Austausch einer Gebäudekomponente, die Teil der
Gebäudehülle ist und erhebliche Auswirkungen auf die
Gesamtenergieeffizienz der Gebäudehülle gemäß Artikel 8 Absatz 2
hat.
Der Renovierungspass kann zusätzliche Informationen enthalten,
die die Zusammensetzung des Haushalts und alle geplanten
Renovierungen, auch solche, die nicht mit Energie zu tun haben,
im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und
Gepflogenheiten berücksichtigen.
(3a) Die
Mitgliedstaaten erleichtern die Integration von Renovierungspässen
in das digitale Gebäudelogbuch, in dem technische und rechtliche
Informationen mit wesentlichen Daten für Immobilieneigentümer zur
Planung und Durchführung von umfassenden Renovierungen und
umfassenden Renovierungen in mehreren Stufen gesammelt werden.
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