Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) Abänderungen
des Europäischen Parlaments vom 14. März 2023 zum Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (COM(2021)0802 –
C9-0469/2021 – 2021/0426(COD))
Begründung
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Nationaler Gebäuderenovierungsplan
Artikel 3a
Ein integrierter
Quartiersansatz für die Gebäuderenovierung
Artikel 4 Festlegung einer Methode zur Berechnung der
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Artikel 5 Festlegung von Mindestanforderungen an die
Gesamtenergieeffizienz
Artikel 6 Berechnung der kostenoptimalen Niveaus von
Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 7 Neue Gebäude
Artikel 7a Neues Europäisches Bauhaus
Artikel 8 Bestehende Gebäude
Artikel 9 Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 9a Solarenergie in Gebäuden
Artikel 10 Renovierungspass
Artikel 11 Gebäudetechnische Systeme
Artikel 11a Raumklimaqualität
Artikel 12 Infrastruktur für nachhaltige Mobilität
Artikel 13 Intelligenzfähigkeit von Gebäuden
Artikel 14 Datenaustausch
Artikel 15 Finanzielle Anreize, Kompetenzen und Marktschranken
Artikel 15a Zentrale Anlaufstellen für Energieeffizienz in Gebäuden
Artikel 16 Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 17 Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 18 Aushang von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 19 Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Artikel 20 Inspektionen
Artikel 21 Berichte über die Inspektion von Heizungs-, Lüftungs- und
Klimaanlagen
Artikel 22 Unabhängiges Fachpersonal
Artikel 23 Zertifizierung von Baufachleuten
Artikel 24 Unabhängiges Kontrollsystem
Artikel 25 Überprüfung
Artikel 26 Information
Artikel 27 Konsultation
Artikel 28 Anpassung des Anhangs I an den technischen Fortschritt
Artikel 29 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 30 Ausschussverfahren
Artikel 32 Umsetzung
Artikel 33 Aufhebung
Artikel 34 Inkrafttreten
Artikel 35 Adressaten
Anhang I - Rahmen zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden
Anhang II - Vorlage für den nationalen Gebäuderenovierungsplan
Anhang
III - Anforderungen an Nullemissionsgebäude und Berechnung des
Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzials
Anhang IV - Rahmen zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von
Gebäuden
Anhang V - Vorlage für die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden
Anhang VI - Unabhängiges Kontrollsystem für die Ausweise über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Anhang
VII Rahmen für eine Vergleichsmethode zur Berechnung
Anhang
VIII - Übersicht der aufgehobene Richtlinie und Fristen zur
Umsetzung
-
Teil
A - Aufgehobene Richtlinie mit der Liste ihrer nachfolgenden
Änderungen (gemäß Artikel 33)
-
Teil
B - Fristen für die Umsetzung in nationales Recht und Zeitpunkte
der Anwendung
(gemäß Artikel 33)

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